Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
freshRENT logistics + facilitymanagement GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Nickerner Weg 8, 01257 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 8835
EUID
DEU1104.HRB8835
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
541 IN 2192/09
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Eröffnung
02.11.2009
Bestellung Verwalterin
08.03.2016
Widerspruchsfrist Forderungen
08.11.2024
Stellungnahme Schlusstermin
11.12.2025
Aufhebung
27.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Beratung und Hilfe in Fragen der Logistik und Entwicklung logistischer Systeme; Spedition im Sinne der §§ 407 ff HGB; Vermietung und Verpachtung von im Besitz des Unternehmens befindlichen Gewerbeflächen und -räumen. Betreiben einer Gaststätte. Fahrzeugreparaturen aller Art, Fahrzeughandel und Vermietung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der freshRENT logistics + facilitymanagement GmbH ist am 02.11.2009 eröffnet worden. Am 08.03.2016 wurde Frau Rechtsanwältin Annett Kittner-Treublein zur Insolvenzverwalterin bestellt. Für ihre Tätigkeit wurde ab diesem Datum eine Vergütung nebst Auslagen sowie die gesetzliche Umsatzsteuer festgesetzt, basierend auf einem Antrag vom 09.08.2023 (aktualisiert am 07.08.2025). Die Teilungsmasse belief sich auf 604.592,04 EUR. Im weiteren Verfahrensverlauf erging am 10.11.2025 die Entscheidung zur Zustimmung zur Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO. Für den Schlusstermin nach § 197 InsO wurde das schriftliche Verfahren angeordnet. Die Beteiligten hatten bis zum 11.12.2025 Gelegenheit, sich schriftlich zur Schlussrechnung, dem Forderungsverzeichnis und nicht verwertbaren Gegenständen zu äußern. Bei der Verteilung waren Forderungen in Höhe von 1.338.655,02 EUR zu berücksichtigen, wofür eine Masse von ca. 478.232,96 EUR zur Verfügung stand. Das Verfahren ist mit Beschluss vom 27.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der freshRENT logistics + facilitymanagement GmbH ist am 02.11.2009 eröffnet worden. Am 08.03.2016 wurde Frau Rechtsanwältin Annett Kittner-Treublein zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Vergütung der Verwalterin wurde ab diesem Datum festgesetzt, wobei ein Abschlag wegen der …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der freshRENT logistics + facilitymanagement GmbH ist am 02.11.2009 eröffnet worden. Am 08.03.2016 wurde Frau Rechtsanwältin Annett Kittner-Treublein zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Vergütung der Verwalterin wurde ab diesem Datum festgesetzt, wobei ein Abschlag wegen der Übernahme des Verfahrens gewährt wurde. Im Rahmen des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft; die Frist zum Widerspruch endete am 08.11.2024. Für den Schlusstermin wurde das schriftliche Verfahren angeordnet. Die Beteiligten konnten bis zum 11.12.2025 Stellung zur Schlussrechnung, dem Forderungsverzeichnis und nicht verwertbaren Gegenständen nehmen. Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von 1.338.655,02 EUR zu berücksichtigen, wofür eine Masse von ca. 478.232,96 EUR zur Verfügung steht. Das Verfahren ist mit Beschluss vom 27.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 2192/09
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der freshRENT logistics + facilitymanagement GmbH, Nickerner Weg 8, 01257 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 8835
vertreten durch die Vertreterin Veronika Rowe
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 27.02.20…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 2192/09
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der freshRENT logistics + facilitymanagement GmbH, Nickerner Weg 8, 01257 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 8835
vertreten durch die Vertreterin Veronika Rowe
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 27.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten
aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 2192/09
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der freshRENT logistics + facilitymanagement GmbH, Nickerner Weg 8, 01257 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 8835
vertreten durch die Vertreterin Veronika Rowe
wird der Insolvenzverwalterin ab 08.03.2016 für …
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 2192/09
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der freshRENT logistics + facilitymanagement GmbH, Nickerner Weg 8, 01257 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 8835
vertreten durch die Vertreterin Veronika Rowe
wird der Insolvenzverwalterin ab 08.03.2016 für die Tätigkeit folgende Vergütung + Auslagen
zzgl. 19% Umsatzsteuer antragsgemäß festgesetzt.
Gründe:
Das Verfahren wurde am 02.11.2009 eröffnet. Am 08.03.2016 wurde Frau Rechtsanwältin Annett Kittner-Treublein zur Insolvenzverwalterin in diesem Verfahren bestellt.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 09.08.2023, zuletzt aktualisiert am 07.08.2025, zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 604.592,04 EUR. Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV.
Die Insolvenzverwalterin beantragt hierzu einen Abschlag. Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 07.08.2025 verwiesen.
Nach § 3 InsVV ist hinter der Regelvergütung zurückzubleiben, wenn die verwalterliche Geschäftsführung dies rechtfertigt. Dieser Fall ist vorliegend gegeben. Der Abschlag wegen der Übernahme des Insolvenzverfahrens am 08.03.2016 ist angemessen und antragsgemäß festzusetzen.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Zusätzlich ist die von der Insolvenzverwalterin zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
oder bei dem
Landgericht Dresden
Lothringer Str. 1
01069 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 2192/09
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der freshRENT logistics + facilitymanagement GmbH, Nickerner Weg 8, 01257 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 8835
vertreten durch die Vertreterin Veronika Rowe
ergeht am 10.11.2025 nachfolgende Entscheidung:
…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 2192/09
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der freshRENT logistics + facilitymanagement GmbH, Nickerner Weg 8, 01257 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 8835
vertreten durch die Vertreterin Veronika Rowe
ergeht am 10.11.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Der Vornahme der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter wird gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt.
2. Es wird für den Schlusstermin gemäß § 197 InsO das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 InsO angeordnet.
3. Im Rahmen des schriftlichen Schlusstermins erhalten die Beteiligten Gelegenheit, bis zum
11.12.2025
zu folgenden Punkten schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen:
|Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
|Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
|Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse.
Bei der Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 1.338.655,02 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 478.232,96 EUR zur Verfügung.
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung und das Verteilungsverzeichnis können von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 2192/09
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der freshRENT logistics + facilitymanagement GmbH, Nickerner Weg 8, 01257 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 8835
vertreten durch die Vertreterin Veronika Rowe
ergeht am 08.08.2024 nachfolgende Entscheidung:
…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 2192/09
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der freshRENT logistics + facilitymanagement GmbH, Nickerner Weg 8, 01257 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 8835
vertreten durch die Vertreterin Veronika Rowe
ergeht am 08.08.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 08.11.2024 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.