Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FRIPA Holz- und Akustikbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Lievergesberg 48, 50769 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 7538
Stammkapital
50.000,00 DEM (≈ 25.564,59 EUR)
EUID
DER3306.HRB7538
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 191/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Prüfungstermin
18.02.2025
Forderungsanmeldefrist
10.09.2026
Prüfungstermin
09.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Holz- und Akustikbau sowie Fertigmontage.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Ausbaugewerbe
Geschäftstätigkeit
Holz- und Akustikbau sowie Fertigmontage
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FRIPA Holz- und Akustikbau GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Abschlagverteilung angezeigt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 59.506,59 EUR. Die Gläubiger können zu 100 % befriedigt werden. Das Verteilungsverzeichnis ist ab dem 10.06.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FRIPA Holz- und Akustikbau GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde eine Abschlagverteilung für die Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO angekündigt, wobei diese zu 100 % befriedigt werden können. Das Verteilungsverzeichnis wurde zur Einsicht niedergelegt. Im weiteren Verfahre…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FRIPA Holz- und Akustikbau GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde eine Abschlagverteilung für die Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO angekündigt, wobei diese zu 100 % befriedigt werden können. Das Verteilungsverzeichnis wurde zur Einsicht niedergelegt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden nachrangige Gläubiger (§ 39 InsO) aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 10.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Die angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin am 09.10.2026; bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch eingehen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FRIPA Holz- und Akustikbau GmbH ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurden verschiedene Phasen durchlaufen. Zunächst wurde eine Abschlagverteilung angekündigt, bei der die Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO zu 100 % befriedigt werden konnten. Die Forderungen diese…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FRIPA Holz- und Akustikbau GmbH ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurden verschiedene Phasen durchlaufen. Zunächst wurde eine Abschlagverteilung angekündigt, bei der die Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO zu 100 % befriedigt werden konnten. Die Forderungen dieser Gläubiger beliefen sich auf 59.506,59 EUR. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden nachrangige Gläubiger (§ 39 InsO) aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 10.09.2026 anzumelden. Für diese Forderungen war ein Prüfungsstichtag am 09.10.2026 festgesetzt. Später wurden auch nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen geprüft, wobei der entsprechende Prüfungstermin auf den 18.02.2025 datiert war. Die jeweiligen Tabellen zur Einsicht waren ab dem 25.09.2026 bzw. ab dem 18.01.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 191/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 7538 eingetragenen FRIPA Holz- und Akustikbau GmbH, Lievergesberg 48, 50769 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Schröter, Lievergesberg 48, 50769 Kö…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 191/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 7538 eingetragenen FRIPA Holz- und Akustikbau GmbH, Lievergesberg 48, 50769 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Schröter, Lievergesberg 48, 50769 Köln
soll eine Abschlagverteilung stattfinden.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 59.506,59 EUR.
Die Insolvenzgläubiger können zu 100 % befriedigt werden.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
70c IN 191/20
Amtsgericht Köln, 10.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 191/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 7538 eingetragenen FRIPA Holz- und Akustikbau GmbH, Lievergesberg 48, 50769 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Schröter, Lievergesberg 48, 50769 Kö…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 191/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 7538 eingetragenen FRIPA Holz- und Akustikbau GmbH, Lievergesberg 48, 50769 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Schröter, Lievergesberg 48, 50769 Köln
wird angeordnet:
Nachrangige Gläubiger der Schuldnerin (§ 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 10.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth, Hohenzollernring 49, 50672 Köln schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben, zugleich ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 25.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 niedergelegt.
Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 09.10.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70c IN 191/20
Amtsgericht Köln, 10.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 191/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 7538 eingetragenen FRIPA Holz- und Akustikbau GmbH, Lievergesberg 48, 50769 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Schröter, Lievergesberg 48, 50769 Kö…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 191/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 7538 eingetragenen FRIPA Holz- und Akustikbau GmbH, Lievergesberg 48, 50769 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Schröter, Lievergesberg 48, 50769 Köln
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
18.02.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem
18.01.2025
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70c IN 191/20
Amtsgericht Köln, 18.11.2024
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