Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Friseur Lounge Fönix UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Friedberg (Hessen) HRB 9454
EUID
DEM1405.HRB9454
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
Aktenzeichen
61 IN 126/22 Ku
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Ulrike Hoge - Peters
Adresse
Hynspergstr. 24, 60322 Frankfurt am Main
Telefon
069-9591100
E-Mail
Termine & Fristen
Prüfungstermin
27.05.2024
Verteilungstermin
29.05.2024
Gläubigerversammlung
09.09.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friseur Lounge Fönix UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe anhängig. Die Geschäftsführerin Kim Chantal Poch Hopfenmüller vertritt die Schuldnerin. Im April 2024 wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet, wobei der Stichtag auf den 27.05.2024 festgelegt wurde. Im Mai 2024 wurde die Schlussverteilung angekündigt; der verfügbare Massebestand betrug 3.984,59 EUR, während Insolvenzforderungen in Höhe von 39.061,52 EUR zu berücksichtigen waren. Zugleich wurden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters festgesetzt, wobei die Berechnungsmasse 11.435,70 EUR betrug. Im Juli 2024 wurde die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und ein Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung auf den 09.09.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels kostendeckender Masse eingelegt werden. Das Verfahren soll eingestellt werden, sofern kein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 8.000,00 EUR geleistet wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 126/22 Ku: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friseur Lounge Fönix UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.d. GF´in Kim Chantal Poch Hopfenmüller, Kreuzgasse 1, 61250 Usingen (AG Friedberg (Hessen), HRB 9454), vertr. d.: Kim Chantal Poch Hopfenmüller, Dreihäusergasse 5, 61250 Usingen, (Geschäftsführerin), w…
61 IN 126/22 Ku: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friseur Lounge Fönix UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.d. GF´in Kim Chantal Poch Hopfenmüller, Kreuzgasse 1, 61250 Usingen (AG Friedberg (Hessen), HRB 9454), vertr. d.: Kim Chantal Poch Hopfenmüller, Dreihäusergasse 5, 61250 Usingen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 27.05.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 17.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 126/22 Ku: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friseur Lounge Fönix UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.d. GF´in Kim Chantal Poch Hopfenmüller, Kreuzgasse 1, 61250 Usingen (AG Friedberg (Hessen), HRB 9454), vertr. d.: Kim Chantal Poch Hopfenmüller, Dreihäusergasse 5, 61250 Usingen, (Geschäftsführerin), s…
61 IN 126/22 Ku: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friseur Lounge Fönix UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.d. GF´in Kim Chantal Poch Hopfenmüller, Kreuzgasse 1, 61250 Usingen (AG Friedberg (Hessen), HRB 9454), vertr. d.: Kim Chantal Poch Hopfenmüller, Dreihäusergasse 5, 61250 Usingen, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Homburg v.d.Höhe zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Ulrike Hoge - Peters, Hynspergstr. 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069-9591100, Fax: 069-95911080, E-Mail: mail@hgw.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 3.984,59 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 39.061,52 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 29.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 126/22 Ku: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friseur Lounge Fönix UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.d. GF´in Kim Chantal Poch Hopfenmüller, Kreuzgasse 1, 61250 Usingen (AG Friedberg (Hessen), HRB 9454), vertr. d.: Kim Chantal Poch Hopfenmüller, Dreihäusergasse 5, 61250 Usingen, (Geschäftsführerin), s…
61 IN 126/22 Ku: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friseur Lounge Fönix UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.d. GF´in Kim Chantal Poch Hopfenmüller, Kreuzgasse 1, 61250 Usingen (AG Friedberg (Hessen), HRB 9454), vertr. d.: Kim Chantal Poch Hopfenmüller, Dreihäusergasse 5, 61250 Usingen, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Ulrike Hoge - Peters festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Homburg v.d.Höhe eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 13.04.2024 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 11.435,70 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 14,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 4 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 29.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 126/22 Ku: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friseur Lounge Fönix UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.d. GF´in Kim Chantal Poch Hopfenmüller, Kreuzgasse 1, 61250 Usingen (AG Friedberg (Hessen), HRB 9454), vertr. d.: Kim Chantal Poch Hopfenmüller, Dreihäusergasse 5, 61250 Usingen, (Geschäftsführerin), w…
61 IN 126/22 Ku: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friseur Lounge Fönix UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.d. GF´in Kim Chantal Poch Hopfenmüller, Kreuzgasse 1, 61250 Usingen (AG Friedberg (Hessen), HRB 9454), vertr. d.: Kim Chantal Poch Hopfenmüller, Dreihäusergasse 5, 61250 Usingen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 09.09.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 8.000,00 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 15.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 126/22 Ku: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friseur Lounge Fönix UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.d. GF´in Kim Chantal Poch Hopfenmüller, Kreuzgasse 1, 61250 Usingen (AG Friedberg (Hessen), HRB 9454), vertr. d.: Kim Chantal Poch Hopfenmüller, Dreihäusergasse 5, 61250 Usingen, (Geschäftsführerin), ist …
61 IN 126/22 Ku: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friseur Lounge Fönix UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.d. GF´in Kim Chantal Poch Hopfenmüller, Kreuzgasse 1, 61250 Usingen (AG Friedberg (Hessen), HRB 9454), vertr. d.: Kim Chantal Poch Hopfenmüller, Dreihäusergasse 5, 61250 Usingen, (Geschäftsführerin), ist am 11.09.2024 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und s_datba mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 02.10.2024
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