Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TV-Magazin und Media GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Adresse
Am Houiller Platz 4, 61381 Friedrichsdorf / Ts.
Handelsregister
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRA 5050
EUID
DEM1202.HRA5050
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
Aktenzeichen
61 IN 43/21 W
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
20.05.2024
Prüfungstermin
19.08.2024
Gläubigerversammlung
14.10.2024
Einstellung
14.01.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TV-Magazin und Media GmbH & Co. KG ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Timm Hartwich ist bestellt. Im Verfahren wurden mehrere Beschlüsse zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erlassen. Zunächst wurde ein Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 20.05.2024 bestimmt. Später wurde ein weiterer Stichtag für die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist auf den 19.08.2024 festgelegt. Zudem ist die Schlussverteilung beschlossen worden. Der verfügbare Massebestand wurde mit 16.692,12 EUR angegeben, während Insolvenzforderungen in Höhe von 149.351,96 EUR zu berücksichtigen sind. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden, wobei die Berechnungsmasse 21.650,90 EUR betrug. Das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsichtnahme niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TV-Magazin und Media GmbH & Co. KG ist eröffnet worden. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Udo Zöllner vertreten. Das Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe hat in verschiedenen Beschlüssen den Ablauf des Verfahrens geregelt. Zunächst wurde ein Stichtag für die Prüfung nach …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TV-Magazin und Media GmbH & Co. KG ist eröffnet worden. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Udo Zöllner vertreten. Das Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe hat in verschiedenen Beschlüssen den Ablauf des Verfahrens geregelt. Zunächst wurde ein Stichtag für die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist auf den 20.05.2024 bestimmt. Später erfolgte die Ankündigung der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Timm Hartwich, wobei ein verfügbarer Massebestand von 16.692,12 EUR und Insolvenzforderungen in Höhe von 149.351,96 EUR genannt wurden. Die Vergütung des Verwalters wurde festgesetzt. Ein weiterer Stichtag für die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist wurde auf den 19.08.2024 bestimmt. Eine besondere Gläubigerversammlung war für den 14.10.2024 anberaumt, um über die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse zu entscheiden. Das Verfahren ist am 14.01.2025 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 43/21 W: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TV-Magazin und Media GmbH & Co. KG, Am Houiller Platz 4, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRA 5050), vertr. d.: Udo Zöllner, Brunnenstr. 4, 56479 Stein-Neukirch, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefr…
61 IN 43/21 W: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TV-Magazin und Media GmbH & Co. KG, Am Houiller Platz 4, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRA 5050), vertr. d.: Udo Zöllner, Brunnenstr. 4, 56479 Stein-Neukirch, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.05.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 18.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 43/21 W: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TV-Magazin und Media GmbH & Co. KG, Am Houiller Platz 4, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRA 5050), vertr. d.: Udo Zöllner, Brunnenstr. 4, 56479 Stein-Neukirch, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeich…
61 IN 43/21 W: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TV-Magazin und Media GmbH & Co. KG, Am Houiller Platz 4, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRA 5050), vertr. d.: Udo Zöllner, Brunnenstr. 4, 56479 Stein-Neukirch, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Homburg v.d.Höhe zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Timm Hartwich, Jakob-Latscha-Straße 3, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 01525/3202870, Fax: 069/870027899, E-Mail: hartwich@semper-fi.com. hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 16.692,12 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 149.351,96 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 05.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 43/21 W: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TV-Magazin und Media GmbH & Co. KG, Am Houiller Platz 4, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRA 5050), vertr. d.: Udo Zöllner, Brunnenstr. 4, 56479 Stein-Neukirch, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rech…
61 IN 43/21 W: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TV-Magazin und Media GmbH & Co. KG, Am Houiller Platz 4, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRA 5050), vertr. d.: Udo Zöllner, Brunnenstr. 4, 56479 Stein-Neukirch, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Timm Hartwich festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Homburg v.d.Höhe eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 24.05.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 21.650,90 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 129,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 37 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 05.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 43/21 W: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TV-Magazin und Media GmbH & Co. KG, Am Houiller Platz 4, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRA 5050), vertr. d.: Udo Zöllner, Brunnenstr. 4, 56479 Stein-Neukirch, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefr…
61 IN 43/21 W: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TV-Magazin und Media GmbH & Co. KG, Am Houiller Platz 4, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRA 5050), vertr. d.: Udo Zöllner, Brunnenstr. 4, 56479 Stein-Neukirch, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 19.08.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 18.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 43/21 W: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TV-Magazin und Media GmbH & Co. KG, Am Houiller Platz 4, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRA 5050), vertr. d.: Udo Zöllner, Brunnenstr. 4, 56479 Stein-Neukirch, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 14.01.2025 gemäß § 211 InsO mangels ein…
61 IN 43/21 W: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TV-Magazin und Media GmbH & Co. KG, Am Houiller Platz 4, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRA 5050), vertr. d.: Udo Zöllner, Brunnenstr. 4, 56479 Stein-Neukirch, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 14.01.2025 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 14.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 43/21 W: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der TV-Magazin und Media GmbH & Co. KG, Am Houiller Platz 4, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRA 5050), vertr. d.: Udo Zöllner, Brunnenstr. 4, 56479 Stein-Neukirch, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubige…
61 IN 43/21 W: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der TV-Magazin und Media GmbH & Co. KG, Am Houiller Platz 4, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRA 5050), vertr. d.: Udo Zöllner, Brunnenstr. 4, 56479 Stein-Neukirch, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 14.10.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 30.08.2024
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