Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Frisierkunst GmbH Frankfurt (Oder)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 2384
EUID
DEG1207.HRB2384
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 338/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt André Müller
Adresse
Zehmeplatz 11, 15230 Frankfurt (Oder)
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
30.10.2024 , 13:00 Uhr
Eröffnung
09.12.2024 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.01.2025
Berichtstermin
07.03.2025
Prüfungstermin
07.03.2025
Gläubigerversammlung Stichtag
13.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frisierkunst GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Frankfurt (Oder). Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführerin Frau Kerstin Höppner vertreten. Als Verfahrensbevollmächtigter ist Rechtsanwalt Daniel Märkisch bestellt. Das Gericht hat eine weitere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für diese Versammlung, der der weiteren Gläubigerversammlung nach § 76 InsO entspricht, ist der 13.04.2026. Zu den Tagesordnungspunkten gehört die Veräußerung des immobilen Vermögens, konkret des Miteigentumsanteils der Schuldnerin in Höhe von 1/259 am Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch von Frankfurt (Oder), Blatt 15847, lfd. Nr. 2, Flur 81, Flurstück 227. Bis zu diesem Stichtag können Gläubiger Schriftsätze und Anträge einreichen. Äußert sich kein stimmberechtigter Gläubiger bis zum 13.04.2026, gilt die Zustimmung zu den besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt. Die Bekanntgabe des Gerichtsdatums erfolgt am 13.03.2026.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Frisierkunst GmbH Frankfurt (Oder) ist eröffnet. Am 13.01.2025 ist bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat am 13. März 2026 eine weitere Gläubigerversammlung im …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Frisierkunst GmbH Frankfurt (Oder) ist eröffnet. Am 13.01.2025 ist bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat am 13. März 2026 eine weitere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Stichtag für diese Versammlung ist der 13. April 2026. In der Tagesordnung steht die Veräußerung des immobilen Vermögens, konkret des Miteigentumsanteils der Schuldnerin in Höhe von 1/259 am Grundbesitz. Bis zum Stichtag können Gläubiger Schriftsätze und Anträge einreichen. Äußert sich kein stimmberechtigter Gläubiger bis zum 13.04.2026, gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frisierkunst GmbH Frankfurt (Oder) ist am 09.12.2024 um 11:00 Uhr eröffnet worden. Rechtsanwalt André Müller ist zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Forderungsanmeldung war bis zum 20.01.2025 möglich, der Berichts- und Prüfungstermin ist am 07.03.2025 angesetzt. Am 17.01.20…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frisierkunst GmbH Frankfurt (Oder) ist am 09.12.2024 um 11:00 Uhr eröffnet worden. Rechtsanwalt André Müller ist zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Forderungsanmeldung war bis zum 20.01.2025 möglich, der Berichts- und Prüfungstermin ist am 07.03.2025 angesetzt. Am 17.01.2025 hat der Verwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingereicht. Eine weitere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren zur Veräußerung des immobilen Vermögens ist für den Stichtag 13.04.2026 angeordnet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Frisierkunst GmbH Frankfurt (Oder) (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 2384 FF), Markt 1, 15848 Beeskow, eingetragener Sitz: Frankfurt (Oder), vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Kerstin Höppner, Radinkendorf 2 Q, 15848 Beeskow
- Verfahrensbevo…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Frisierkunst GmbH Frankfurt (Oder) (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 2384 FF), Markt 1, 15848 Beeskow, eingetragener Sitz: Frankfurt (Oder), vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Kerstin Höppner, Radinkendorf 2 Q, 15848 Beeskow
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Daniel Märkisch, Leipziger Straße 95-98, 15236 Frankfurt (Oder) - wird eine weitere Gläubigerversammlung (§§ 76, 160 InsO) im schriftlichen Verfahren mit den Tagesordnungspunkten:
Veräußerung des immobilen Vermögens und zwar des Miteigentumsanteil der Schuldnerin in Höhe von 1/259 am Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch von Frankfurt (Oder), Blatt 15847, lfd. Nr. 2, Flur 81, Flurstück 227.
angeordnet. Stichtag, der der weiteren Gläubigerversammlung (§ 76 InsO) entspricht, ist der 13.04.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger bei Gericht Schriftsätze und Anträge zu den Tagesordnungspunkten einreichen.
Äußert sich kein stimmberechtigter Gläubiger bis zum Stichtag, so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Absatz 1 Satz 3 InsO).
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 13.3.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 338/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Frisierkunst GmbH Frankfurt (Oder) (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 2384 FF), Markt 1, 15848 Beeskow, eingetragener Sitz: Frankfurt (Oder), vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Kerstin Höppner, Radinkendorf 2 Q, 15848 Beeskow
- Ve…
3 IN 338/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Frisierkunst GmbH Frankfurt (Oder) (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 2384 FF), Markt 1, 15848 Beeskow, eingetragener Sitz: Frankfurt (Oder), vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Kerstin Höppner, Radinkendorf 2 Q, 15848 Beeskow
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Daniel Märkisch, Leipziger Straße 95-98, 15236 Frankfurt (Oder) - ist am 13.01.2025 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 17. Januar 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 3 IN 338/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Firma Frisierkunst GmbH Frankfurt (Oder), Markt 1, 15848 Beeskow , vertreten durch die Geschäftsführerin
ist am 30. Oktober 2024 um 13.00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens gem. § 21 Abs. 2 Nr. 1, 2 (2. HS) InsO…
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 3 IN 338/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Firma Frisierkunst GmbH Frankfurt (Oder), Markt 1, 15848 Beeskow , vertreten durch die Geschäftsführerin
ist am 30. Oktober 2024 um 13.00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens gem. § 21 Abs. 2 Nr. 1, 2 (2. HS) InsO angeordnet worden. Rechtsanwalt André Müller, Zehmeplatz 11, 15230 Frankfurt (Oder) wird zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über alle Vermögensgegenstände einschließlich Vermögenswerten oder Rechten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland belegen sind, sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzabteilung
3 IN 338/24
BESCHLUSS
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Frisierkunst GmbH Frankfurt (Oder) (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 2384 FF), Markt 1, 15848 Beeskow, eingetragener Sitz: Frankfurt (Oder), vertreten durch die Geschäftsführerin …
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzabteilung
3 IN 338/24
BESCHLUSS
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Frisierkunst GmbH Frankfurt (Oder) (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 2384 FF), Markt 1, 15848 Beeskow, eingetragener Sitz: Frankfurt (Oder), vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Kerstin Höppner, Radinkendorf 2 Q, 15848 Beeskow
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Daniel Märkisch, Leipziger Straße 95-98, 15236 Frankfurt (Oder) -
wird auf den am 15.10.2024 bei Gericht eingegangenen Antrag wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 09.12.2024 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Rechtsanwalt André Müller,
Zehmeplatz 11,
15230 Frankfurt (Oder)
wird zum Insolvenzverwalter bestellt.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen, das ihr zur Zeit der Eröffnung zusteht und das während des Verfahrens erlangt wird, verboten. Das Verwaltungs- und Verfügungsrecht geht auf den Insolvenzverwalter über.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter in 2facher Ausfertigung anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Die Forderungsanmeldungen liegen ab 03.02.2025 in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 07.03.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger bei Gericht Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen und schriftliche Stellungnahmen einreichen
zur Person des Insolvenzverwalters,
zur Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie
zur Hinterlegungsstelle und den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO).
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO).
Auf eingereichten Titeln werden Vermerke über die Feststellung nur auf Antrag angebracht.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen. Ausgenommen hiervon ist die Zustellung an die Schuldnerin, welche durch das Insolvenzgericht erfolgt.
Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts erfolgen ausschließlich unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Veröffentlichung der Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder). Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses. Für den Fall der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses beginnt die Frist sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Frankfurt (Oder), 9. Dezember 2024
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