Vorläufiges Insolvenzverfahren Nordrhein-Westfalen HRB 15740

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Insolvenzprofil

Fromm ImmoBau GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Reisertstraße 7a, 53773 Hennef (Sieg)
Handelsregister
Amtsgericht Siegburg HRB 15740
EUID
DER3208.HRB15740

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
96 IN 76/26
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Name
Sinja Schlotter
Adresse
Josef-Dietzgen-Str. 6, 53773 Hennef

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.05.2026 , 09:17 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist i.S. des § 34 c Gewerbeordnung (GewO) gewerbsmäßig Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorzubereiten und durchzuführen, die Estrich-, Fliesen-, Platten-, Parkett- und Mosaikverlegung, die Gebäudereinigung, die Raumausstattung, die Rollladen- und Sonnenschutztechnik, die Schilder- und Lichtreklameherstellung, das Bautrocknungsgewerbe, das Ausführen von Maler- und Lackiererarbeit, die Betonbohrung und das Betonschneiden, die Stuckarbeit, die Bodenverlegung, der Einbau von geformten Baufertigteilen, das Holz- und Bauschutzgewerbe, die Kabelverlegung im Hochbau sowie Theater- und Ausstattungsmalerarbeiten und der Trockenbau. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Handel mit Baustoffen aller Art sowie Maurer- und Betonbauer.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Bonn hat am 20.05.2026 um 09:17 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Fromm ImmoBau GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 15740, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Herrn Johannes Fromm vertreten. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Sinja Schlotter bestellt. Die Schuldnerin darf über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin verfügen. Den Drittschuldnern ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 76/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 15740 eingetragenen Fromm ImmoBau GmbH, Reisertstr. 7a, 53773 Hennef, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johannes Fromm, Im Scherbruch 62, 53567 …

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