Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
the advisory network GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Wachsbleiche 8-9, 53111 Bonn
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 15403
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER3201.HRB15403
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
95 IN 27/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
21.05.2026 , 11:43 Uhr
Eröffnung
17.07.2026 , 13:11 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.08.2026
Berichtstermin
09.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
1. die aktive wie auch die rein konzeptionelle Beratung von Unternehmen in Personalangelegenheiten sowie die Vermittlung von Personen zur Einstellung bei Unternehmen, ferner alle mit dem Vorgesagten zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte. 2. ferner die Förderung der beruflichen Bildung von erwachsenen Personen durch alle zweckdienlichen Maßnahmen - so insbesondere durch Weiterbildungsangebote in Form von Seminaren, Einzel- oder Gruppencoachings zur beruflichen und persönlichen Entwicklung wie auch die Durchführung von Fach- und Vorbereitungskursen auf externe Prüfungen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Personal & Zeitarbeit
Subbranche
Personalvermittlung
Nebenbranche
Bildung & Forschung
Geschäftstätigkeit
Beratung und Vermittlung von Personal sowie Förderung der beruflichen Bildung durch Weiterbildungsangebote und Coachings
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bonn hat am 21.05.2026 um 11:43 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der the advisory GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 15403, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Ingrid Trompertz bestellt worden. Die Schuldnerin ist in der Verfügung über ihr Vermögen eingeschränkt; Verfügungen sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt; die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der the advisory network GmbH ist am 17.07.2026 um 13:11 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein von der Schuldnerin gestellter Antrag, der am 19.05.2026 bei Gericht einging. Zuvor waren bereits am 21.05.2026 vorläufige Maßnahmen angeor…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der the advisory network GmbH ist am 17.07.2026 um 13:11 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein von der Schuldnerin gestellter Antrag, der am 19.05.2026 bei Gericht einging. Zuvor waren bereits am 21.05.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Ingrid Trompertz zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Mit der Verfahrenseröffnung ist Rechtsanwältin Ingrid Trompertz zur endgültigen Insolvenzverwalterin ernannt worden. Gläubiger haben ihre Forderungen bis zum 24.08.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 09.10.2026. Die Unterlagen werden ab dem 08.09.2026 zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin das Recht der sofortigen Beschwerde zu.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der the advisory network GmbH ist am 17.07.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 21.05.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und zur vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Ingrid Trompertz bestellt worden. Die Eröffnung erfolgte…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der the advisory network GmbH ist am 17.07.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 21.05.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und zur vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Ingrid Trompertz bestellt worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin vom 19.05.2026. Zur endgültigen Insolvenzverwalterin wurde ebenfalls Rechtsanwältin Ingrid Trompertz ernannt. Gläubigerforderungen waren bis zum 24.08.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 09.10.2026. Am 03.09.2026 hat das Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin über Masseunzulänglichkeit zur Kenntnis genommen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 95 IN 27/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 15403 eingetragenen the advisory network GmbH, Wachsbleiche 8-9, 53111 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erik Appleby, Agnesstr. 1, 53225 Bonn…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 95 IN 27/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 15403 eingetragenen the advisory network GmbH, Wachsbleiche 8-9, 53111 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erik Appleby, Agnesstr. 1, 53225 Bonn
ist am 21.05.2026, um 11:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Ingrid Trompertz, Willy-Brandt-Allee 18, 53113 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
95 IN 27/26
Amtsgericht Bonn, 21.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 95 IN 27/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 15403 eingetragenen the advisory network GmbH, Wachsbleiche 8-9, 53111 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erik Appleby, Agnesstr. 31, 53225 Bonn
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 95 IN 27/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 15403 eingetragenen the advisory network GmbH, Wachsbleiche 8-9, 53111 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erik Appleby, Agnesstr. 31, 53225 Bonn
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 17.07.2026, um 13:11 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Ingrid Trompertz, Willy-Brandt-Allee 18, 53113 Bonn, Telefon: 0228/2498240, Fax: 0228/24982410.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.08.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 09.10.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 08.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 2.28 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
95 IN 27/26
Bonn, 17.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 95 IN 27/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 15403 eingetragenen the advisory network GmbH, Wachsbleiche 8-9, 53111 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erik Appleby, Agnesstr. 31, 53225 Bonn
ist am 0…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 95 IN 27/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 15403 eingetragenen the advisory network GmbH, Wachsbleiche 8-9, 53111 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erik Appleby, Agnesstr. 31, 53225 Bonn
ist am 02.09.2026 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
95 IN 27/26
Amtsgericht Bonn, 03.09.2026
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