Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
fronyx GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Rüttenscheider Str. 120, 45131 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 31735
EUID
DER2503.HRB31735
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
164 IN 102/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
14.01.2025 , 14:30 Uhr
Eröffnung
07.03.2025 , 14:32 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.05.2025
Berichtstermin
19.05.2025
Prüfungstermin
19.05.2025
Masseunzulänglichkeit
09.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Betrieb- und Vertrieb von IT-Lösungen für die Energie- und Mobilitätsbranche sowie damit verbundene Beratungstätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der fronyx GmbH wurde am 07.03.2025 um 14:32 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit auf Antrag der Schuldnerin vom 05.12.2024 durch das Amtsgericht Essen eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Nils Meißner ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 02.05.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 19.05.2025. Spätestens ab dem 07.05.2025 werden die Forderungstabelle, Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters zur Einsicht niedergelegt. Ein Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Am 09.07.2025 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der fronyx GmbH ist am 07.03.2025 um 14:32 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 05.12.2024 von der Schuldnerin gestellt worden. Vorläufige Maßnahmen sind bereits am 14.01.2025 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Nils Meißner zum vorläu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der fronyx GmbH ist am 07.03.2025 um 14:32 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 05.12.2024 von der Schuldnerin gestellt worden. Vorläufige Maßnahmen sind bereits am 14.01.2025 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Nils Meißner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit dem Eröffnungsbeschluss ist derselbe Rechtsanwalt als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 02.05.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 19.05.2025. Spätestens ab dem 07.05.2025 werden die Forderungstabelle, Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters zur Einsicht niedergelegt. Ein Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Am 09.07.2025 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 102/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 31735 eingetragenen fronyx GmbH, Rüttenscheider Str. 120, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christopher Burgahn, Von-einem-Str. 15, 45130 Ess…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 102/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 31735 eingetragenen fronyx GmbH, Rüttenscheider Str. 120, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christopher Burgahn, Von-einem-Str. 15, 45130 Essen
ist am 09.07.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
164 IN 102/24
Amtsgericht Essen, 11.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 102/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 31735 eingetragenen fronyx GmbH, Rüttenscheider Str. 120, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christopher Burgahn, Von-einem-Str. 15, 45130 Essen
Geschäftszweig: Entwick…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 102/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 31735 eingetragenen fronyx GmbH, Rüttenscheider Str. 120, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christopher Burgahn, Von-einem-Str. 15, 45130 Essen
Geschäftszweig: Entwicklung, Betrieb- und Vertrieb von IT-Lösungen für die Energie- und Mobilitätsbranche sowie die damit verbundene Beratungstätigkeiten
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 07.03.2025, um 14:32 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.12.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Nils Meißner, Alfredstr. 220, 45131 Essen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 19.05.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 07.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 154 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
164 IN 102/24
Essen, 07.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 102/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 31735 eingetragenen fronyx GmbH, Rüttenscheider Str. 120, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christopher Burgahn, Von-einem-Str. 15,…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 102/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 31735 eingetragenen fronyx GmbH, Rüttenscheider Str. 120, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christopher Burgahn, Von-einem-Str. 15, 45130 Essen
Geschäftszweig: Entwicklung, Betrieb- und Vertrieb von IT-Lösungen für die Energie- und Mobilitätsbranche sowie die damit verbundene Beratungstätigkeiten
ist am 14.01.2025, um 14:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Nils Meißner, Alfredstr. 220, 45131 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
164 IN 102/24
Amtsgericht Essen, 14.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 102/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 31735 eingetragenen fronyx GmbH, Rüttenscheider Str. 120, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christopher Burgahn, Von-einem-Str. 15, 45130 Ess…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 102/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 31735 eingetragenen fronyx GmbH, Rüttenscheider Str. 120, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christopher Burgahn, Von-einem-Str. 15, 45130 Essen
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 01.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 154 niedergelegt.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 154 eingesehen werden.
164 IN 102/24
Amtsgericht Essen, 21.07.2026
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