Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 5828
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Insolvenzprofil
SKIV GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Brakerstraße 26, 46238 Bottrop
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRA 5828
EUID
DER2507.HRA5828
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
165 IN 111/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Nils Meißner
Adresse
Kirchhellener Str. 20, 46236 Bottrop
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
14.07.2025 , 11:17 Uhr
Eröffnung
19.09.2025 , 13:23 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.11.2025
Prüfungstermin
24.11.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SKIV GmbH & Co. KG, Brakerstr. 26, 46238 Bottrop, wurden am 14.07.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Nils Meißner als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 19.09.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Die Verfahren 165 IN 111/25, 165 IN 54/25 und 165 IN 86/25 sind miteinander verbunden. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 06.11.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Prüfungstermin sowie die erste Gläubigerversammlung finden am 24.11.2025 statt. Am 08.10.2025 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters über das Vorliegen einer Masseunzulänglichkeit eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 54/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 5828 eingetragenen SKIV GmbH & Co. KG, Brakerstr. 26, 46238 Bottrop, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, der im Handelsregi…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 54/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 5828 eingetragenen SKIV GmbH & Co. KG, Brakerstr. 26, 46238 Bottrop, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15530 eingetragenen SKIV Verwaltungs GmbH, Brakerstr. 26, 46238 Bottrop, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Krüger, Brakerstr. 26, 46238 Bottrop,
ist am 14.07.2025, um 11:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Nils Meißner, Kirchhellener Str. 20, 46236 Bottrop bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
165 IN 54/25
Amtsgericht Essen, 14.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 111/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 5828 eingetragenen SKIV GmbH & Co. KG, Brakerstr. 26, 46238 Bottrop, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 111/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 5828 eingetragenen SKIV GmbH & Co. KG, Brakerstr. 26, 46238 Bottrop, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15530 eingetragenen SKIV Verwaltungs GmbH, Brakerstr. 26, 46238 Bottrop, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Krüger, Brakerstr. 26, 46238 Bottrop,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 19.09.2025, um 13:23 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zugleich werden die Verfahren 165 IN 111/25 und 165 IN 54/25 und 165 IN 86/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Nils Meißner, Kirchhellener Str. 20, 46236 Bottrop.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.11.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 24.11.2025.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Der Insolvenzverwalter hat beantragt, die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu folgenden besonders bedeutsamen Rechtshandlungen einzuholen (§ 160 InsO):
-Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Grundbesitz aus freier Hand bestmöglich zu veräußern.
-Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, das Unternehmen ganz oder teilweise an eine nahestehende Person zu veräußern.
-Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, den Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise einzustellen, soweit eine Veräußerung nicht gelingt.
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 12.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
165 IN 111/25
Essen, 19.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 111/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 5828 eingetragenen SKIV GmbH & Co. KG, Brakerstr. 26, 46238 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, den im Handelsregister des A…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 111/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 5828 eingetragenen SKIV GmbH & Co. KG, Brakerstr. 26, 46238 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, den im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragenen SKIV Verwaltungs GmbH, Brakerstr. 26, 46238 Bottrop, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Krüger, Brakerstr. 26, 46238 Bottrop
ist am 08.10.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
165 IN 111/25
Amtsgericht Essen, 09.10.2025
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