Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fuhrunternehmen J. Juhnke GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Neubrandenburg HRA 1133
EUID
DEN1105V.HRA1133
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neubrandenburg
Aktenzeichen
702 IN 1000/15
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Fristende für Einwendungen
17.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren der Fuhrunternehmen J. Juhnke GmbH & Co.KG ist die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden, wobei Zuschläge auf den Regelsatz beschlossen sind. Im Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 420.059,52 Euro zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 98.777,16 Euro vor Kostenregulierung gegenübersteht. Die Schlussverteilung ist bereits zugestimmt worden. Es erfolgt eine schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 InsO zur Erörterung der Schlussrechnung, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie zur Prüfung nachträglicher Forderungsanmeldungen. Einwendungen und die Stimmabgabe können bis zum 17.12.2025 schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Neubrandenburg eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
702 IN 1000/15
In dem Insolvenzverfahren d.
Fuhrunternehmen J. Juhnke GmbH & Co.KG, vertreten durch durch die Verwaltungsgesellschaft Juhnke GmbH, Schwarzer Weg 10, 17235 Neustrelitz
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRA 1133
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Barbara Kris…
702 IN 1000/15
In dem Insolvenzverfahren d.
Fuhrunternehmen J. Juhnke GmbH & Co.KG, vertreten durch durch die Verwaltungsgesellschaft Juhnke GmbH, Schwarzer Weg 10, 17235 Neustrelitz
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRA 1133
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Barbara Krista Schwab, Akazienstraße 130, 46045 Oberhausen
Beschluss:
Es erfolgt die schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 InsO hinsichtlich:
1. Erörterung der Schlussrechnung
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
3. Prüfung nachträglicher Forderungsanmeldungen
Die Stimmabgabe und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bis zum 17.12.2025 bei dem Amtsgericht Neubrandenburg, Friedrich-Engels-Ring 16 - 18, 17033 Neubrandenburg erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen und Anträge die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 420059,52 Euro zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 98777,16 Euro vor Kostenregulierung gegenübersteht. Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters für seine Geschäftsführung wurde festgesetzt.
Das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung mit Belegen und der Vergütungsbeschluss liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 06.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
702 IN 1000/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fuhrunternehmen J. Juhnke GmbH & Co.KG, vertreten durch durch die Verwaltungsgesellschaft Juhnke GmbH, Schwarzer Weg 10, 17235 Neustrelitz
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRA 1133
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanw…
702 IN 1000/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fuhrunternehmen J. Juhnke GmbH & Co.KG, vertreten durch durch die Verwaltungsgesellschaft Juhnke GmbH, Schwarzer Weg 10, 17235 Neustrelitz
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRA 1133
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Barbara Krista Schwab, Akazienstraße 130, 46045 Oberhausen
Beschluss:
Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt.
Die Vergütung wird auf der Grundlage eines Regelsatzes ermittelt, der vom Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens abhängt. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz durch Zuschläge überschreiten oder durch Abschläge hinter ihm zurückbleiben (§ 63 InsO, § 3 InsVV). Es wurden Zuschläge festgesetzt. Wegen der Einzelheiten wird auf den Vergütungsantrag vom 01.07.2025 verwiesen.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neubrandenburg, Friedrich-Engels-Ring 16 - 18, 17033 Neubrandenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 06.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
702 IN 1000/15
In dem Insolvenzverfahren d.
Fuhrunternehmen J. Juhnke GmbH & Co.KG, vertreten durch durch die Verwaltungsgesellschaft Juhnke GmbH, Schwarzer Weg 10, 17235 Neustrelitz
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRA 1133
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Barbara Kris…
702 IN 1000/15
In dem Insolvenzverfahren d.
Fuhrunternehmen J. Juhnke GmbH & Co.KG, vertreten durch durch die Verwaltungsgesellschaft Juhnke GmbH, Schwarzer Weg 10, 17235 Neustrelitz
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRA 1133
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Barbara Krista Schwab, Akazienstraße 130, 46045 Oberhausen
Beschluss:
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 420059,52 Euro zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 98777,16 Euro vor Kostenregulierung gegenübersteht.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung mit Belegen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 06.11.2025
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