Der Handel mit Waren aller Art insbesondere Kinder- und Babysachen, sowohl stationär als auch digital, das Erbringen von logistischen Dienstleistungen vor allem das Betreiben von Logistikzentren und den Versand von Handelswaren aller Art insbesondere Kinder- und Babysachen, die Erbringung von anderen Vertriebsdienstleistungen wie Marketing- und Werbeberatung, IT-Dienstleistungen, die Übernahme von Handelsvertretungen sowie die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen ausschließlich im Auftrag von anderen Konzerngesellschaften.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 23.05.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fulfillr GmbH wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das Verfahren ist gemäß § 5 Absatz 2 InsO schriftlich angeordnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und auf die Insolvenzverwalterin übertragen worden. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endet am 16.07.2024. Zudem ist ein schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung angesetzt. In der Gläubigerversammlung sind verschiedene Tagesordnungspunkte zu behandeln, darunter die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses, die Zwischenrechnungslegung und die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens. Eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten sind schriftlich bis zum 02.08.2024 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 317/23
Am 23.05.2024 um 10:15 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Fulfillr GmbH, Hans-Fleißner-Straße 48, 63329 Egelsbach (AG Offenbach am Main , HRB 54363), vertr. d.: Schwarzott Christian, In Kellerbergen 7, 2123 Kronberg, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer),.
Zur Ins…
Geschäftsnummer: 8 IN 317/23
Am 23.05.2024 um 10:15 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Fulfillr GmbH, Hans-Fleißner-Straße 48, 63329 Egelsbach (AG Offenbach am Main , HRB 54363), vertr. d.: Schwarzott Christian, In Kellerbergen 7, 2123 Kronberg, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer),.
Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, (Ffm.-Fach 447), Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/95 91 10 - 0, Fax: 069/95 91 10 - 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de, bestellt worden.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich angeordnet.
Anmeldefrist: 16.07.2024.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 16.07.2024.
b) Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem.
§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder
beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzver-
walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit
zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzver-
fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
1. wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
2. wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
3. wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
4. oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 02.08.2024 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Hinweis:
Gemäß § 160 Absatz 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 03.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 317/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fulfillr GmbH, Hans-Fleißner-Straße 48, 63329 Egelsbach (AG Offenbach am Main , HRB 54363),
vertreten durch:
Schwarzott Christian, In Kellerbergen 7, 2123 Kronberg, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwälte Eckert Rechtsanwälte S…
8 IN 317/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fulfillr GmbH, Hans-Fleißner-Straße 48, 63329 Egelsbach (AG Offenbach am Main , HRB 54363),
vertreten durch:
Schwarzott Christian, In Kellerbergen 7, 2123 Kronberg, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwälte Eckert Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbH, Junghofstraße 22-26, 60311 Frankfurt am Main,
wird heute um 10:15 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, (Ffm.-Fach 447), Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/95 91 10 - 0, Fax: 069/95 91 10 - 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 23.05.2024
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