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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Desweiteren die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Anlagenbau, insbesondere Rohrleitungsbau und Schweißtechnik.
Das Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung gegen die FULVIA Anlagenbau & Schweißtechnik Deutschland GmbH ist beim Amtsgericht Bonn anhängig. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 05.10.2026 Stellung zu nehmen. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO betragen 1.846.940,48 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 758.798,36 EUR zur Verfügung, wovon noch restliche Masseverbindlichkeiten abgezogen werden müssen. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
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