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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Vermittlung und Ausführung von Dienstleistungen im Bausektor (Haupt und Nebengewerbe) sowie der Betrieb eines Bauunternehmens für Industriebau- und Wohnungsbau, schlüsselfertige Bauausführung, Sanierung, Modernisierung von Gebäuden und Umbauten aller Art als Generalunternehmer und -übernehmer sowie Tiefbau, Garten- und Landschaftsbau.
Das Amtsgericht Bonn hat am 06.08.2026 um 10:59 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Sumatec Service GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 17022, vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Die Schuldnerin hat ihren Sitz in Sankt Augustin und betreibt die Vermittlung und Ausführung von Dienstleistungen im Bausektor. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Peter Staroselski aus Bonn bestellt worden. Durch diese Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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