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Insolvenzprofil
Fun-Snackbar-Demir UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Bahnhofstraße 53, 27612 Loxstedt
Handelsregister
Amtsgericht Tostedt HRB 208786
EUID
DEP2613.HRB208786
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 134/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt LL.M, FAInsR Marc Selker
Kanzlei
PLUTA Rechtsanwalts GmbH
Adresse
An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen
Telefon
0421-69677250
E-Mail
Termine & Fristen
Stichtag Schlusstermin
30.04.2026
Aufhebung
18.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der An- und Verkauf von Speisen und Getränken sowie der Liefer- und Cateringservice von Speisen und Getränken.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fun-Snackbar-Demir UG (haftungsbeschränkt) ist am 18.06.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Marc Selker LL.M seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht wurden. Der verfügbare Massebestand betrug 3.961,30 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 25.478,49 EUR zu berücksichtigen waren. Die Zustimmung zur Schlussverteilung wurde erteilt, wobei der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen der 30.04.2026 war. Bis zu diesem Datum konnten Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 134/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fun-Snackbar-Demir UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 53, 27612 Loxstedt (AG Tostedt, HRB 208786), vertr. d.: 1. Hasan Demir, Clamersdorfer Straße 8, 28757 Bremen, (Geschäftsführer), 2. Marion Dittrich, Auf dem Heidland 6, 27628 Hagen im Bremischen, (Ges…
12 IN 134/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fun-Snackbar-Demir UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 53, 27612 Loxstedt (AG Tostedt, HRB 208786), vertr. d.: 1. Hasan Demir, Clamersdorfer Straße 8, 28757 Bremen, (Geschäftsführer), 2. Marion Dittrich, Auf dem Heidland 6, 27628 Hagen im Bremischen, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Marc Selker LL.M, FAInsR festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cuxhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 10.03.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 5.513,29 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 101,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 29 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 09.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 134/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fun-Snackbar-Demir UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 53, 27612 Loxstedt (AG Tostedt, HRB 208786), vertr. d.: 1. Hasan Demir, Goetheburger Straße 23, 28719 Bremen, (Geschäftsführer), 2. Marion Dittrich, Auf dem Heidland 6, 27628 Hagen im Bremischen, (Ges…
12 IN 134/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fun-Snackbar-Demir UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 53, 27612 Loxstedt (AG Tostedt, HRB 208786), vertr. d.: 1. Hasan Demir, Goetheburger Straße 23, 28719 Bremen, (Geschäftsführer), 2. Marion Dittrich, Auf dem Heidland 6, 27628 Hagen im Bremischen, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cuxhaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Marc Selker LL.M, FAInsR, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen, Tel.: 0421-69677250, Fax: 0421-69677251, E-Mail: bremen@pluta.net hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 3.961,30 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 25.478,49 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Cuxhaven, 17.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 134/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fun-Snackbar-Demir UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 53, 27612 Loxstedt (AG Tostedt, HRB 208786), vertr. d.: 1. Hasan Demir, Goetheburger Straße 23, 28719 Bremen, (Geschäftsführer), 2. Marion Dittrich, Auf dem Heidland 6, 27628 Hagen im Bremischen, (Ges…
12 IN 134/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fun-Snackbar-Demir UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 53, 27612 Loxstedt (AG Tostedt, HRB 208786), vertr. d.: 1. Hasan Demir, Goetheburger Straße 23, 28719 Bremen, (Geschäftsführer), 2. Marion Dittrich, Auf dem Heidland 6, 27628 Hagen im Bremischen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cuxhaven, 17.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 134/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fun-Snackbar-Demir UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 53, 27612 Loxstedt (AG Tostedt, HRB 208786), vertr. d.: 1. Hasan Demir, Goetheburger Straße 23, 28719 Bremen, (Geschäftsführer), 2. Marion Dittrich, Auf dem Heidland 6, 27628 Hagen im Bremischen, (Ges…
12 IN 134/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fun-Snackbar-Demir UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 53, 27612 Loxstedt (AG Tostedt, HRB 208786), vertr. d.: 1. Hasan Demir, Goetheburger Straße 23, 28719 Bremen, (Geschäftsführer), 2. Marion Dittrich, Auf dem Heidland 6, 27628 Hagen im Bremischen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 30.04.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 17.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 134/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fun-Snackbar-Demir UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 53, 27612 Loxstedt (AG Tostedt, HRB 208786), vertr. d.: 1. Hasan Demir, Burgdammer Postweg 2 A, 28717 Bremen, (Geschäftsführer), 2. Marion Dittrich, Auf dem Heidland 6, 27628 Hagen im Bremischen, (Geschä…
12 IN 134/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fun-Snackbar-Demir UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 53, 27612 Loxstedt (AG Tostedt, HRB 208786), vertr. d.: 1. Hasan Demir, Burgdammer Postweg 2 A, 28717 Bremen, (Geschäftsführer), 2. Marion Dittrich, Auf dem Heidland 6, 27628 Hagen im Bremischen, (Geschäftsführerin), ist am 18.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 18.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 134/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fun-Snackbar-Demir UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 53, 27612 Loxstedt (AG Tostedt, HRB 208786), vertr. d.: 1. Hasan Demir, Goetheburger Straße 23, 28719 Bremen, (Geschäftsführer), 2. Marion Dittrich, Auf dem Heidland 6, 27628 Hagen im Bremischen, (Ges…
12 IN 134/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fun-Snackbar-Demir UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 53, 27612 Loxstedt (AG Tostedt, HRB 208786), vertr. d.: 1. Hasan Demir, Goetheburger Straße 23, 28719 Bremen, (Geschäftsführer), 2. Marion Dittrich, Auf dem Heidland 6, 27628 Hagen im Bremischen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.01.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 06.11.2024
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