Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Minicar-Hüpfer GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin: Minicar-Hüpfer Beteiligungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Neue Industriestr. 2, 27472 Cuxhaven
Handelsregister
Amtsgericht Tostedt HRA 202850
EUID
DEP2613.HRA202850
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 76/17
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
08.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Minicar-Hüpfer GmbH & Co. KG ist am 08.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Das Verfahren ist damit beendet. Rechtsbehelfe können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 76/17: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Minicar-Hüpfer GmbH & Co. KG, vertr. d. die persönlich haftende Gesellschafterin: Minicar-Hüpfer Beteiligungs GmbH, Neue Industristraße 2, 27472 Cuxhaven (AG Tostedt, HRA 202850), ist am 08.04.2026gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung voll…
12 IN 76/17: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Minicar-Hüpfer GmbH & Co. KG, vertr. d. die persönlich haftende Gesellschafterin: Minicar-Hüpfer Beteiligungs GmbH, Neue Industristraße 2, 27472 Cuxhaven (AG Tostedt, HRA 202850), ist am 08.04.2026gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 08.04.2026
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