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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
- Die Entwicklung, die Konstruktion, die Herstellung, die Errichtung, der Service, der Vertrieb und die Vermarktung von sowie der Handel mit Windkraftanlagen; - der Handel mit Komponenten der Windtechnologie; - der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der FWT energy GmbH & Co. KG; - das Halten und Verwalten eigenen Vermögens sowie die Beteiligung und Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften und Grundvermögen.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FWT energy GmbH ist das Verfahren in der Phase der Forderungsprüfung. Das Amtsgericht Montabaur hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie ggf. geänderter Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren erfolgt (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Das mündliche Verfahren ist aufgehoben worden. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 01.11.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
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