In dem Insolvenzverfahren der FZW Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (ehemals Fahrzeugwerk Borco-Höhns GmbH & Co. KG) ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen für den 25.06.2025 im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Der verfügbare Massebestand beträgt 3.052.110,13 EUR, während die zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen in Höhe von 7.727.592,64 EUR beziffert sind. Die Vergütung des Sachwalters sowie die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Rechtsanwalt Thomas Harbrecht (Vertreter der Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA) sind durch das Gericht festgesetzt worden. Für den Sachwalter wurde eine Vergütung von 170 % des einfachen Staffelsatzes beschlossen. Die Vornahme der Schlussverteilung ist genehmigt und das schriftliche Verfahren hierzu angeordnet. Der Schlusstermin zur Prüfung noch nachträglich angemeldeter Forderungen, Anhörung zur Schlussrechnung sowie Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände ist auf den 29.0_4.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 21/19: In dem Insolvenzverfahren FZW Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (ehemals Fahrzeugwerk Borco-Höhns GmbH & Co. KG), Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme) (AG Walsrode, HRA 61875), vertr. d.: 1. Hinrich Heineke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme), (persönl…
11 IN 21/19: In dem Insolvenzverfahren FZW Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (ehemals Fahrzeugwerk Borco-Höhns GmbH & Co. KG), Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme) (AG Walsrode, HRA 61875), vertr. d.: 1. Hinrich Heineke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme), (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Andreas Elsäßer, Aubinger Straße 21, 82166 Gräfelfing, (Geschäftsführer), wird die Vornahme der Schlussverteilung genehmigt, das schriftliche Verfahren angeordnet und Schlusstermin zur
a) Prüfung der evtl. noch nachträglich angemeldeten Forderungen,
b) Anhörung zur Schlussrechnung der Schuldnerin,
c) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
d) Entscheidung über evtl. nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
im schriftlichen Verfahren bestimmt auf: 29.04.2026, Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29 - 33, 29664 Walsrode.
Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zu diesem Termin (Eingang beim Insolvenzgericht) schriftliche Anträge zu diesem Schlusstermin stellen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 23.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 21/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FZW Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (ehemals Fahrzeugwerk Borco-Höhns GmbH & Co. KG), Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme) (AG Walsrode, HRA 61875), vertr. d.: 1. Hinrich Heineke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Industriestr. 1-3, 27356 Roten…
11 IN 21/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FZW Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (ehemals Fahrzeugwerk Borco-Höhns GmbH & Co. KG), Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme) (AG Walsrode, HRA 61875), vertr. d.: 1. Hinrich Heineke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme), (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Andreas Elsäßer, Aubinger Straße 21, 82166 Gräfelfing, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Walsrode zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Schuldnerin bzw. der Sachwalter Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, BRL Insolvenz GbR, Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg, Tel.: 040 35006-188, Fax: 040 35006-176, E-Mail: insolvenz@BRL.de, Internet: www.brl-insolvenz.de haben dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 3.052.110,13 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 7.727.592,64 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Walsrode, 23.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 21/19: In dem Insolvenzverfahren FZW Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (ehemals Fahrzeugwerk Borco-Höhns GmbH & Co. KG), Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme) (AG Walsrode, HRA 61875), vertr. d.: 1. Hinrich Heineke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme), (persönl…
11 IN 21/19: In dem Insolvenzverfahren FZW Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (ehemals Fahrzeugwerk Borco-Höhns GmbH & Co. KG), Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme) (AG Walsrode, HRA 61875), vertr. d.: 1. Hinrich Heineke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme), (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Andreas Elsäßer, Aubinger Straße 21, 82166 Gräfelfing, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters und des Sachwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Ausweislich der Schlussrechnung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV eine vergütungsrechtliche Berechnungsmasse von 4.024.643,48 EUR zugrunde zu legen. Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt.
Gemäß § 12 InsVV a.F. wird die Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters und des Sachwalters besonders vergütet.
Da im vorliegenden Verfahren eine Erhöhung um 85 % aufgrund der Begleitung und Überwachung der Unternehmensfortführung, der begleitenden Bemühungen zur übertragenden Sanierung, der Beschäftigung mit Arbeitnehmerangelegenheiten, der hohen Gläubigerzahl und der Zusammenarbeit mit dem Gläubigerausschuss angemessen erscheint, ergibt sich eine Vergütung in Höhe von 170 % des einfachen Staffelsatzes der Regelvergütung für einen Insolvenzverwalter.
Zudem wurde die Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV beantragt und festgesetzt.
Ferner wurden Auslagen für 1243 übertragene Zustellungen festgesetzt.
Hinzu kommt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gemäß § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 23.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 21/19: In dem Insolvenzverfahren FZW Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (ehemals Fahrzeugwerk Borco-Höhns GmbH & Co. KG), Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme) (AG Walsrode, HRA 61875), vertr. d.: 1. Hinrich Heineke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme), (persönl…
11 IN 21/19: In dem Insolvenzverfahren FZW Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (ehemals Fahrzeugwerk Borco-Höhns GmbH & Co. KG), Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme) (AG Walsrode, HRA 61875), vertr. d.: 1. Hinrich Heineke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme), (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Andreas Elsäßer, Aubinger Straße 21, 82166 Gräfelfing, (Geschäftsführer), hat der Sachwalter die Festsetzung der Vergütung vorläufigen Sachwalters und des Sachwalters beantragt.
Der vollständige Vergütungsantrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Einwendungen gegen den Vergütungsantrag können binnen 3 Wochen ab dieser öffentlichen Bekanntmachung im Internet schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle geltend gemacht werden.
Amtsgericht Walsrode, 20.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 21/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FZW Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (ehemals Fahrzeugwerk Borco-Höhns GmbH & Co. KG), Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme) (AG Walsrode, HRA 61875), vertr. d.: 1. Hinrich Heineke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Industriestr. 1-3, 27356 Roten…
11 IN 21/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FZW Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (ehemals Fahrzeugwerk Borco-Höhns GmbH & Co. KG), Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme) (AG Walsrode, HRA 61875), vertr. d.: 1. Hinrich Heineke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme), (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Andreas Elsäßer, Aubinger Straße 21, 82166 Gräfelfing, (Geschäftsführer), wird gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen bzw. Forderungsattribute gem. § 302 Nr. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.06.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen eine zu prüfende Forderung schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Der vollständige Beschluss, die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sowie eventuell eingehende Widersprüche sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Walsrode, 06.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 21/19: In dem Insolvenzverfahren FZW Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (ehemals Fahrzeugwerk Borco-Höhns GmbH & Co. KG), Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme) (AG Walsrode, HRA 61875), vertr. d.: 1. Hinrich Heineke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme), (persönl…
11 IN 21/19: In dem Insolvenzverfahren FZW Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (ehemals Fahrzeugwerk Borco-Höhns GmbH & Co. KG), Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme) (AG Walsrode, HRA 61875), vertr. d.: 1. Hinrich Heineke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme), (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Andreas Elsäßer, Aubinger Straße 21, 82166 Gräfelfing, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Rechtsanwalt Thomas Harbrecht, Friedensallee 254, 22763 Hamburg, als Vertreter der Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA, Gasstraße 29, 22761 Hamburg, durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Es wurden gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV 15,5 Stunden mit einem Stundensatz von 150,00 EUR festgesetzt. Bei der Festsetzung wurden insbesondere Art und Umfang der Tätigkeit sowie Qualifikation und Verantwortung berücksichtigt.
Hinzu kommt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gemäß §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 16.06.2026
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