Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heineke-Borco GmbH & Co. KG ist eröffnet. Im Laufe des Verfahrens sind verschiedene Beschlüsse des Amtsgerichts Walsrode ergangen. Zunächst wurde im Januar 2026 die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der 25.02.2026 als Stichtag bestimmt wurde. Im Februar 2026 hat der Sachwalter die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Sachwalters und des Sachwalters beantragt. Im März 2026 hat das Gericht die Vergütung und Auslagen des Sachwalters durch Beschluss festgesetzt, wobei eine Vergütung in Höhe von 135 % des einfachen Staffelsatzes sowie eine Auslagenpauschale und Umsatzsteuer berücksichtigt wurden. Zudem wurde die Schlussverteilung angeordnet und ein Schlusstermin für den 29.04.2026 bestimmt. Zu diesem Termin sollen die Schlussrechnung geprüft, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erhoben und über nicht verwertbare Gegenstände entschieden werden. Der verfügbare Massebestand wird mit 696.215,17 EUR angegeben, während Insolvenzforderungen in Höhe von 5.787.063,78 EUR zu berücksichtigen sind. Der Sachwalter ist Rechtsanwalt Stefan Denkhaus von der BRL Insolvenz GbR.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 20/19: In dem Insolvenzverfahren Heineke-Borco GmbH & Co. KG, Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme) (AG Walsrode, HRA 61213), vertr. d.: 1. Hinrich Heineke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme), (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Andreas Elsäßer,…
11 IN 20/19: In dem Insolvenzverfahren Heineke-Borco GmbH & Co. KG, Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme) (AG Walsrode, HRA 61213), vertr. d.: 1. Hinrich Heineke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme), (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Andreas Elsäßer, (Geschäftsführer), wird die Vornahme der Schlussverteilung genehmigt, das schriftliche Verfahren angeordnet und Schlusstermin zur
a) Prüfung der evtl. noch nachträglich angemeldeten Forderungen,
b) Anhörung zur Schlussrechnung der Schuldnerin,
c) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
d) Entscheidung über evtl. nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
im schriftlichen Verfahren bestimmt auf: 29.04.2026, Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29 - 33, 29664 Walsrode.
Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zu diesem Termin (Eingang beim Insolvenzgericht) schriftliche Anträge zu diesem Schlusstermin stellen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 23.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 20/19: In dem Insolvenzverfahren Heineke-Borco GmbH & Co. KG, Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme) (AG Walsrode, HRA 61213), vertr. d.: 1. Hinrich Heineke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme), (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Andreas Elsäßer,…
11 IN 20/19: In dem Insolvenzverfahren Heineke-Borco GmbH & Co. KG, Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme) (AG Walsrode, HRA 61213), vertr. d.: 1. Hinrich Heineke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme), (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Andreas Elsäßer, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters und des Sachwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Ausweislich der Schlussrechnung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV eine vergütungsrechtliche Berechnungsmasse von 969.860,57 EUR zugrunde zu legen. Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt.
Gemäß § 12 InsVV a.F. wird die Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters und des Sachwalters besonders vergütet.
Da im vorliegenden Verfahren eine Erhöhung um 50 % aufgrund der Begleitung und Überwachung der Unternehmensfortführung sowie der begleitenden Bemühungen zur übertragenden Sanierung angemessen erscheint, ergibt sich eine Vergütung in Höhe von 135 % des einfachen Staffelsatzes der Regelvergütung für einen Insolvenzverwalter.
Zudem wurde die Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV beantragt und festgesetzt.
Ferner wurden Auslagen für 56 übertragene Zustellungen festgesetzt.
Hinzu kommt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gemäß § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 23.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 20/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heineke-Borco GmbH & Co. KG, Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme) (AG Walsrode, HRA 61213), vertr. d.: 1. Hinrich Heineke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme), (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.:…
11 IN 20/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heineke-Borco GmbH & Co. KG, Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme) (AG Walsrode, HRA 61213), vertr. d.: 1. Hinrich Heineke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme), (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Andreas Elsäßer, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Walsrode zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Schuldnerin bzw. der Sachwalter Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, BRL Insolvenz GbR, Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg, Tel.: 040 35006-188, Fax: 040 35006-176, E-Mail: insolvenz@BRL.de, Internet: www.brl-insolvenz.de haben dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 696.215,17 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 5.787.063,78 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Walsrode, 23.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 20/19: In dem Insolvenzverfahren Heineke-Borco GmbH & Co. KG, Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme) (AG Walsrode, HRA 61213), vertr. d.: 1. Hinrich Heineke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme), (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Andreas Elsäßer,…
11 IN 20/19: In dem Insolvenzverfahren Heineke-Borco GmbH & Co. KG, Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme) (AG Walsrode, HRA 61213), vertr. d.: 1. Hinrich Heineke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme), (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Andreas Elsäßer, (Geschäftsführer), hat der Sachwalter die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Sachwalters und des Sachwalters beantragt.
Der vollständige Vergütungsantrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Einwendungen gegen den Vergütungsantrag können binnen 3 Wochen ab dieser öffentlichen Bekanntmachung im Internet schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle geltend gemacht werden.
Amtsgericht Walsrode, 23.02.2026
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11 IN 20/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heineke-Borco GmbH & Co. KG, Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme) (AG Walsrode, HRA 61213), vertr. d.: 1. Hinrich Heineke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme), (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.:…
11 IN 20/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heineke-Borco GmbH & Co. KG, Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme) (AG Walsrode, HRA 61213), vertr. d.: 1. Hinrich Heineke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Industriestr. 1-3, 27356 Rotenburg (Wümme), (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Andreas Elsäßer, (Geschäftsführer), wird gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen bzw. Forderungsattribute gem. § 302 Nr. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.02.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen eine zu prüfende Forderung schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Der vollständige Beschluss, die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sowie eventuell eingehende Widersprüche sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Walsrode, 13.01.2026
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