Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
G. Adamik GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Schlossstraße 6a, 06542 Allstedt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRA 32302
EUID
DEW1215.HRA32302
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 593/18
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Reichelt
Termine & Fristen
Prüfungstermin nachträglicher Forderungen
26.08.2025
Schlusstermin
08.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der G. Adamik GmbH & Co.KG ist eröffnet und befindet sich in der Phase der Schlussverteilung. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Thomas Reichelt, hat die Vergütung durch Beschluss des Gerichts vom 17.12.2025 festsetzen lassen. Das Gericht hat die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und den Schlusstermin auf den 08.12.2025 bestimmt. Bis zu diesem Termin können Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden. Für die Schlussverteilung steht ein Betrag von 105.201,19 € zur Verfügung, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und -verbindlichkeiten. Es sind Insolvenzforderungen in Höhe von 616.718,18 € zu berücksichtigen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen liegen zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 59 IN 593/18. In dem Insolvenzverfahren G. Adamik GmbH & Co.KG, Schlossstraße 6a, 06542 Allstedt (AG Stendal, HRA 32302), vertr. d.: Ralf Adamik, Steinkopf-Platz 2, 06536 Südharz, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 17.12.2025 f…
Geschäfts-Nr.: 59 IN 593/18. In dem Insolvenzverfahren G. Adamik GmbH & Co.KG, Schlossstraße 6a, 06542 Allstedt (AG Stendal, HRA 32302), vertr. d.: Ralf Adamik, Steinkopf-Platz 2, 06536 Südharz, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 17.12.2025 festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S.2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekanntgemacht:
€ Nettovergütung
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag
G r ü n d e:
Die Festsetzung erfolgte antragsgemäß unter Bezugnahme auf die vom Insolvenzverwalter vorgetragene und anhand der Akte nachvollziehbare Begründung des Antrages vom 12.12.2024. Die Festsetzung erfolgte ausgehend von einer Berechnungsmasse von nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe der Regelvergütung mit einem Gesamtzuschlag von % zur Regelvergütung für den Arbeitsaufwand bei der Befassung mit Aus- und Absonderungsrechten, Unternehmensfortführung, Klärung arbeitsrechtlicher Fragen, übertragenden Sanierung, welcher durch die erwirtschaftete Masse nicht abgedeckt wird.
Die Festsetzung der Auslagen erfolgte nach § 8 Abs. 3 InsVV nebst den geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV. Eine Stellungnahme der Verfahrensbeteiligten ist nach Wahrung des rechtlichen Gehörs nicht eingegangen.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 17.12.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 593/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G. Adamik GmbH & Co.KG, Schlossstraße 6a, 06542 Allstedt (AG Stendal, HRA 32302), vertr. d.: Ralf Adamik, Steinkopf-Platz 2, 06536 Südharz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im sc…
59 IN 593/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G. Adamik GmbH & Co.KG, Schlossstraße 6a, 06542 Allstedt (AG Stendal, HRA 32302), vertr. d.: Ralf Adamik, Steinkopf-Platz 2, 06536 Südharz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 26.08.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 17.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 593/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G. Adamik GmbH & Co.KG, Schlossstraße 6a, 06542 Allstedt (AG Stendal, HRA 32302), vertr. d.: Ralf Adamik, Steinkopf-Platz 2, 06536 Südharz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung de…
59 IN 593/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G. Adamik GmbH & Co.KG, Schlossstraße 6a, 06542 Allstedt (AG Stendal, HRA 32302), vertr. d.: Ralf Adamik, Steinkopf-Platz 2, 06536 Südharz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 08.12.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung mit Belegen sowie das Schlussverzeichnis sind beim Insolvenzgericht zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Bis zu o. g. Termin sind weitere Forderungsanmeldungen möglich und sind schriftliche Widersprüche, mit denen ein Beteiligter eine der zu prüfenden Forderungen bestreitet einzureichen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden dieser Forderungsanmeldungen werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 13.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 593/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin G. Adamik GmbH & Co.KG, Schlossstraße 6a, 06542 Allstedt (AG Stendal, HRA 32302), vertr. d.: Ralf Adamik, Steinkopf-Platz 2, 06536 Südharz, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsst…
59 IN 593/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin G. Adamik GmbH & Co.KG, Schlossstraße 6a, 06542 Allstedt (AG Stendal, HRA 32302), vertr. d.: Ralf Adamik, Steinkopf-Platz 2, 06536 Südharz, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen Verteilung teilnehmen zu können.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Thomas Reichelt, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:
Für die Schlussverteilung verfügbar ist ein Betrag in Höhe von 105.201,19 €, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten (§§ 54, 55 InsO).
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 616.718,18 € (§188 InsO).
Amtsgericht Halle (Saale), 13.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 593/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G. Adamik GmbH & Co.KG, Schlossstraße 6a, 06542 Allstedt (AG Stendal, HRA 32302), vertr. d.: Ralf Adamik, Steinkopf-Platz 2, 06536 Südharz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolv…
59 IN 593/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G. Adamik GmbH & Co.KG, Schlossstraße 6a, 06542 Allstedt (AG Stendal, HRA 32302), vertr. d.: Ralf Adamik, Steinkopf-Platz 2, 06536 Südharz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 11.12.2024 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 13.10.2025
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