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Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RGM Facility UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Halle (Saale) anhängig. Im Dezember 2025 wurde angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren erfolgt; der entsprechende Stichtag wurde auf den 25.02.2026 festgelegt. Im Mai 2026 wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der Schlusstermin sowie der Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sind auf den 21.07.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum können Widersprüche gegen Forderungen, Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie weitere Forderungsanmeldungen eingereicht werden. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Folker Hochmuth hat angezeigt, dass für die Schlussverteilung ein Betrag von 6.040,39 € verfügbar ist, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigende Insolvenzforderungen belaufen sich auf 37.970,09 €. Das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsichtnahme niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RGM Facility UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Halle (Saale) anhängig. Das Verfahren befindet sich im Stadium der Schlussverteilung. Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wurde auf den 21.07.2026 festgelegt. Bis z…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RGM Facility UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Halle (Saale) anhängig. Das Verfahren befindet sich im Stadium der Schlussverteilung. Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wurde auf den 21.07.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum können Widersprüche gegen Forderungen, Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis eingereicht werden. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Folker Hochmuth hat angezeigt, dass für die Schlussverteilung ein Betrag von 6.040,39 € verfügbar ist, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigende Insolvenzforderungen belaufen sich auf 37.970,09 €. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind durch Beschluss vom 29.07.2026 festgesetzt worden; die genauen Beträge unterliegen der Nichtveröffentlichung gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO. Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung über die Schlussverteilung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 366/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des RGM Facility UG (haftungsbeschränkt), c/o Madalina Necula, Max-Linger-Straße 6, 06667 Weißenfels (AG Oldenburg, HRB 216585), vertr. d.: Madalina Necula, Max-Linger-Straße 6, 06667 Weißenfels, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablau…
59 IN 366/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des RGM Facility UG (haftungsbeschränkt), c/o Madalina Necula, Max-Linger-Straße 6, 06667 Weißenfels (AG Oldenburg, HRB 216585), vertr. d.: Madalina Necula, Max-Linger-Straße 6, 06667 Weißenfels, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.02.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 17.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 366/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des RGM Facility UG (haftungsbeschränkt), c/o Madalina Necula, Max-Linger-Straße 6, 06667 Weißenfels (AG Oldenburg, HRB 216585), vertr. d.: Madalina Necula, Max-Linger-Straße 6, 06667 Weißenfels, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin z…
59 IN 366/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des RGM Facility UG (haftungsbeschränkt), c/o Madalina Necula, Max-Linger-Straße 6, 06667 Weißenfels (AG Oldenburg, HRB 216585), vertr. d.: Madalina Necula, Max-Linger-Straße 6, 06667 Weißenfels, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung des Schuldners und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 08.12.25 entspricht, wird auf den 21.07.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 05.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 366/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des RGM Facility UG (haftungsbeschränkt), c/o Madalina Necula, Max-Linger-Straße 6, 06667 Weißenfels (AG Oldenburg, HRB 216585), vertr. d.: Madalina Necula, Max-Linger-Straße 6, 06667 Weißenfels, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schluss…
59 IN 366/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des RGM Facility UG (haftungsbeschränkt), c/o Madalina Necula, Max-Linger-Straße 6, 06667 Weißenfels (AG Oldenburg, HRB 216585), vertr. d.: Madalina Necula, Max-Linger-Straße 6, 06667 Weißenfels, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 21.07.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung mit Belegen sowie das Schlussverzeichnis sind beim Insolvenzgericht zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Bis zu o. g. Termin sind weitere Forderungsanmeldungen möglich und sind schriftliche Widersprüche, mit denen ein Beteiligter eine der zu prüfenden Forderungen bestreitet einzureichen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden dieser Forderungsanmeldungen werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 05.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 366/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners RGM Facility UG (haftungsbeschränkt), c/o Madalina Necula, Max-Linger-Straße 6, 06667 Weißenfels (AG Oldenburg, HRB 216585), vertr. d.: Madalina Necula, Max-Linger-Straße 6, 06667 Weißenfels, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolge…
59 IN 366/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners RGM Facility UG (haftungsbeschränkt), c/o Madalina Necula, Max-Linger-Straße 6, 06667 Weißenfels (AG Oldenburg, HRB 216585), vertr. d.: Madalina Necula, Max-Linger-Straße 6, 06667 Weißenfels, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen Verteilung teilnehmen zu können.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Folker Hochmuth, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:
Für die Schlussverteilung verfügbar ist ein Betrag in Höhe von 6.040,39 €, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten (§§ 54, 55 InsO).
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 37.970,09 € (§188 InsO).
Amtsgericht Halle (Saale), 05.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 59 IN 366/22. In dem Insolvenzverfahren RGM Facility UG (haftungsbeschränkt), c/o Madalina Necula, Max-Linger-Straße 6, 06667 Weißenfels (AG Oldenburg, HRB 216585), vertr. d.: Madalina Necula, Max-Linger-Straße 6, 06667 Weißenfels, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Ausl…
Geschäfts-Nr.: 59 IN 366/22. In dem Insolvenzverfahren RGM Facility UG (haftungsbeschränkt), c/o Madalina Necula, Max-Linger-Straße 6, 06667 Weißenfels (AG Oldenburg, HRB 216585), vertr. d.: Madalina Necula, Max-Linger-Straße 6, 06667 Weißenfels, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 29.07.2026 festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S.2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekanntgemacht:
€ Nettovergütung
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag
G r ü n d e:
Die Festsetzung erfolgte antragsgemäß unter Bezugnahme auf die vom Insolvenzverwalter vorgetragene und anhand der Akte nachvollziehbare Begründung des Antrages vom 08.12.2025. Die Festsetzung erfolgte ausgehend von einer Berechnungsmasse von nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe der Regelvergütung ohne Zuschläge.
Die Festsetzung der Auslagen erfolgte nach § 8 Abs. 3 InsVV nebst den geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV. Eine Stellungnahme der Verfahrensbeteiligten ist nach Wahrung des rechtlichen Gehörs nicht eingegangen.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 29.07.2026.
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