Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
G. Legacy Pumpen & Prozesstechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Dankerser Straße 23, 31675 Bückeburg
Handelsregister
Amtsgericht Stadthagen HRB 201492
EUID
DEP2106.HRB201492
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 56/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Katja Kuhlmann
Adresse
Marienstraße 126, 32425 Minden
Telefon
0571/64577-10
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
26.04.2024 , 09:49 Uhr
Eröffnung
01.07.2024 , 10:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.08.2024
Berichtstermin
24.09.2024 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
06.08.2025
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Pumpen und Komponenten für die Prozesstechnik sowie Projektierung, Planung, Entwicklung, Herstellung, Montage, Inbetriebnahme, Wartung und Instandhaltung und der Handel mit Maschinen, Komponenten und Ersatzteilen für die Industrie und den Maschinen- und Anlagenbau sowie die Bereitstellung von technischen, fachbezogenen, kommerziellen Dienst- und Beratungsleistungen, insbesondere für Vertrieb, Management und Ingenieurswesen, sowie die Vertretung im In- und Ausland von Marken, Firmen und Gesellschaften jeglicher Art, sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der G. Legacy Pumpen & Prozesstechnik GmbH ist am 26.04.2024 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet worden. Rechtsanwältin Katja Kuhlmann ist zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 01.07.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden; Rechtsanwältin Katja Kuhlmann ist zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 19.08.2024 anzumelden. Eine Gläubigerversammlung zum Berichts- und Prüfungstermin ist für den 24.09.2024 anberaumt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist der 06.08.2025 bestimmt worden. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 56/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der G. Legacy Pumpen & Prozesstechnik GmbH, Dankerser Straße 23, 31675 Bückeburg (AG Stadthagen, HRB 201492), vertr. d.: Ulrich Zahn, Unterwallweg 35, 31675 Bückeburg, (Geschäftsführer), ist am 26.04.2024 um 09:49 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögen…
47 IN 56/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der G. Legacy Pumpen & Prozesstechnik GmbH, Dankerser Straße 23, 31675 Bückeburg (AG Stadthagen, HRB 201492), vertr. d.: Ulrich Zahn, Unterwallweg 35, 31675 Bückeburg, (Geschäftsführer), ist am 26.04.2024 um 09:49 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Katja Kuhlmann, Marienstraße 126, 32425 Minden, Tel.: 0571/64577-10, Fax: 0571/64577-39, E-Mail: info@sh-inso.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 26.04.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 56/24: Über das Vermögen der G. Legacy Pumpen & Prozesstechnik GmbH, Dankerser Straße 23, 31675 Bückeburg (AG Stadthagen, HRB 201492), vertr. d.: Ulrich Zahn, Unterwallweg 35, 31675 Bückeburg, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2024 um 10:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Recht…
47 IN 56/24: Über das Vermögen der G. Legacy Pumpen & Prozesstechnik GmbH, Dankerser Straße 23, 31675 Bückeburg (AG Stadthagen, HRB 201492), vertr. d.: Ulrich Zahn, Unterwallweg 35, 31675 Bückeburg, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2024 um 10:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Katja Kuhlmann, Marienstraße 126, 32425 Minden, Tel.: 0571/64577-10, Fax: 0571/64577-39, E-Mail: info@sh-inso.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 19.08.2024 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 24.09.2024, 09:00 Uhr, 4117, Amtsgericht, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 02.07.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 56/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G. Legacy Pumpen & Prozesstechnik GmbH, Dankerser Straße 23, 31675 Bückeburg (AG Stadthagen, HRB 201492), vertr. d.: Ulrich Zahn, Unterwallweg 35, 31675 Bückeburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten…
47 IN 56/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G. Legacy Pumpen & Prozesstechnik GmbH, Dankerser Straße 23, 31675 Bückeburg (AG Stadthagen, HRB 201492), vertr. d.: Ulrich Zahn, Unterwallweg 35, 31675 Bückeburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 06.08.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bückeburg, 21.05.2025
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