Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
White beauty & healthcare GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Lütje Heide 13, 31688 Nienstädt
Handelsregister
Amtsgericht Stadthagen HRB 201447
EUID
DEP2106.HRB201447
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 15/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Olaf Handschuh
Adresse
Mindener Str. 6, 31675 Bückeburg
Telefon
05722/1016
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
30.04.2024 , 11:24 Uhr
Eröffnung
05.07.2024 , 11:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.08.2024
Berichtstermin
01.10.2024 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
01.10.2024 , 09:00 Uhr
Masseunzulänglichkeit
20.12.2024
Stichtag Widerspruchsfrist
10.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung und Herstellung sowie der Handel und Vertrieb von Produkten für den Gesundheits-, Dental- und Kosmetikmarkt sowie das Betreiben weiterer Gesellschaften mit ähnlichem Zweck. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, bestehende Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen und sämtliche Geschäfte zu betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehen oder die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der White beauty & healthcare GmbH wurde am 30.04.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Olaf Handschuh. Das Verfahren ist am 05.07.2024 eröffnet worden. Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 26.08.2024 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin findet am 01.10.2024 um 09:00 Uhr vor dem Amtsgericht Bückeburg statt. Für die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie geänderter Anmeldungen wurde ein schriftliches Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag für Widersprüche auf den 10.12.2025 festgelegt ist.
Über das Vermögen der White beauty & healthcare GmbH ist am 30.04.2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Olaf Handschuh zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Ein Datumfehler in der ursprünglichen Bekanntmachung vom 30.04.2024 wurde durch eine Berichtigung am 02.05.202…
Über das Vermögen der White beauty & healthcare GmbH ist am 30.04.2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Olaf Handschuh zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Ein Datumfehler in der ursprünglichen Bekanntmachung vom 30.04.2024 wurde durch eine Berichtigung am 02.05.2024 korrigiert. Am 05.07.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden, wobei Rechtsanwalt Olaf Handschuh als Insolvenzverwalter bestätigt wurde. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 26.08.2024 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 01.10.2024 angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf hat der Insolvenzverwalter am 20.12.2024 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO). Das Gericht hat am 07.10.2025 angeordnet, dass die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren erfolgt, wobei der Stichtag für Widersprüche auf den 10.12.2025 bestimmt wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 15/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der White beauty & healthcare GmbH, Lütje Heide 13, 31688 Nienstädt (AG Stadthagen, HRB 201447), vertr. d.: Dirk Schöttelndreier, (Geschäftsführer), ist am 30.04.2029 um 11:24 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worde…
47 IN 15/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der White beauty & healthcare GmbH, Lütje Heide 13, 31688 Nienstädt (AG Stadthagen, HRB 201447), vertr. d.: Dirk Schöttelndreier, (Geschäftsführer), ist am 30.04.2029 um 11:24 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Olaf Handschuh, Mindener Str. 6, 31675 Bückeburg, Tel.: 05722/1016, Fax: 05722/9667490, E-Mail: info@RAeHandschuh.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 30.04.2024
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http://www.amtsgericht-bueckeburg.niedersachsen.de.
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 15/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der White beauty & healthcare GmbH, Lütje Heide 13, 31688 Nienstädt (AG Stadthagen, HRB 201447), vertr. d.: Dirk Schöttelndreier, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 30.04.2024 berichtigt worden.
Das Datum der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwal…
47 IN 15/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der White beauty & healthcare GmbH, Lütje Heide 13, 31688 Nienstädt (AG Stadthagen, HRB 201447), vertr. d.: Dirk Schöttelndreier, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 30.04.2024 berichtigt worden.
Das Datum der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung muss statt "30.04.2029" richtig heißen "30.04.2024".
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Amtsgericht Bückeburg, 02.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 15/24: Über das Vermögen der White beauty & healthcare GmbH, Lütje Heide 13, 31688 Nienstädt (AG Stadthagen, HRB 201447), vertr. d.: Dirk Schöttelndreier, (Geschäftsführer), ist am 05.07.2024 um 11:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Olaf Handschuh, Mindener Str. 6,…
47 IN 15/24: Über das Vermögen der White beauty & healthcare GmbH, Lütje Heide 13, 31688 Nienstädt (AG Stadthagen, HRB 201447), vertr. d.: Dirk Schöttelndreier, (Geschäftsführer), ist am 05.07.2024 um 11:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Olaf Handschuh, Mindener Str. 6, 31675 Bückeburg, Tel.: 05722/1016, Fax: 05722/9667490, E-Mail: info@RAeHandschuh.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 26.08.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 01.10.2024, 09:00 Uhr, 4117, Amtsgericht, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 08.07.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 15/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der White beauty & healthcare GmbH, Lütje Heide 13, 31688 Nienstädt (AG Stadthagen, HRB 201447), vertr. d.: Dirk Schöttelndreier, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmel…
47 IN 15/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der White beauty & healthcare GmbH, Lütje Heide 13, 31688 Nienstädt (AG Stadthagen, HRB 201447), vertr. d.: Dirk Schöttelndreier, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.12.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bückeburg, 07.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 15/24: In dem Insolvenzverfahren der White beauty & healthcare GmbH, Lütje Heide 13, 31688 Nienstädt (AG Stadthagen, HRB 201447), vertr. d.: Dirk Schöttelndreier, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 20.12.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künf…
47 IN 15/24: In dem Insolvenzverfahren der White beauty & healthcare GmbH, Lütje Heide 13, 31688 Nienstädt (AG Stadthagen, HRB 201447), vertr. d.: Dirk Schöttelndreier, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 20.12.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Bückeburg, 03.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 15/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der White beauty & healthcare GmbH, Lütje Heide 13, 31688 Nienstädt (AG Stadthagen, HRB 201447), vertr. d.: Dirk Schöttelndreier, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts übe…
47 IN 15/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der White beauty & healthcare GmbH, Lütje Heide 13, 31688 Nienstädt (AG Stadthagen, HRB 201447), vertr. d.: Dirk Schöttelndreier, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bückeburg, 01.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 15/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der White beauty & healthcare GmbH, Lütje Heide 13, 31688 Nienstädt (AG Stadthagen, HRB 201447), vertr. d.: Dirk Schöttelndreier, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Handschuh festgesetzt worden. Ge…
47 IN 15/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der White beauty & healthcare GmbH, Lütje Heide 13, 31688 Nienstädt (AG Stadthagen, HRB 201447), vertr. d.: Dirk Schöttelndreier, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Handschuh festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bückeburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 17.09.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 15.005,00 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
19
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 04.11.2024
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