Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
G & M Gebäudereinigung UG & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Gütersloh HRA 8348
EUID
DER2103.HRA8348
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 303/26
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Kimon Phillip Kantis
Adresse
Ziethenstraße 13, 33330 Gütersloh
Termine & Fristen
Eröffnung
06.07.2026 , 11:09 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.09.2026
Einsichtnahme Forderungsliste
14.09.2026
Prüfungstermin
28.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 06.07.2026 um 11:09 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der G & M Gebäudereinigung UG & Co. KG eröffnet. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags der Schuldnerin, der am 20.04.2026 bei Gericht eingegangen ist. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Kimon Phillip Kantis ernannt. Gläubiger haben die Möglichkeit, ihre Forderungen bis zum 07.09.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 28.09.2026. Bis zu diesem Termin können schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensaspekten bei Gericht eingereicht werden. Die Forderungsliste sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 14.09.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine Forderung muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Das Verfahren wird zunächst schriftlich durchgeführt, eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 303/26
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 8348 eingetragenen G & M Gebäudereinigung UG & Co. KG, Auf'm Reck 118, 33334 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Gütersloh…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 303/26
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 8348 eingetragenen G & M Gebäudereinigung UG & Co. KG, Auf'm Reck 118, 33334 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 13028 eingetragene G & M Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt) UG, Auf'm Reck 118, 33334 Gütersloh, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Bettina Patsouras
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 06.07.2026, um 11:09 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.04.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Kimon Phillip Kantis, Ziethenstraße 13, 33330 Gütersloh.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 28.09.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfa ls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 14.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.110 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 303/26
Bielefeld, 06.07.2026
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