Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
refsta Handelsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Engerstr. 7, 32139 Spenge
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 6758
Stammkapital
26.000,00 EUR
EUID
DER2108.HRB6758
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 538/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.07.2026 , 15:06 Uhr
Eröffnung
23.09.2026 , 13:35 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.11.2026
Berichtstermin
25.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel und Vertrieb von Zubehör für die Möbelindustrie, insb. Zubehör und Elektrogeräte für die Küche.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Subbranche
B2B-Fachhandel
Geschäftstätigkeit
Handel und Vertrieb von Zubehör und Elektrogeräten für die Möbelindustrie, insbesondere für die Küche
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 08.07.2026 um 15:06 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der refsta Handelsgesellschaft mbH, Engerstraße 7, 32139 Spenge, vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 6758 eingetragen und wird gesetzlich durch Geschäftsführer Burkhard Stark vertreten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Bagh, Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen, bestellt. Es ist verfügt worden, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Den Drittschuldnern der Schuldnerin wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der refsta Handelsgesellschaft mbH ist am 23.09.2026 um 13:35 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein am 07.07.2026 eingegangener Antrag der Schuldnerin. Zuvor waren bereits am 08.07.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der refsta Handelsgesellschaft mbH ist am 23.09.2026 um 13:35 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein am 07.07.2026 eingegangener Antrag der Schuldnerin. Zuvor waren bereits am 08.07.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Thomas Bagh zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist derselbe Rechtsanwalt ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 04.11.2026. Als Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 25.11.2026 festgelegt. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen einreichen. Die Unterlagen werden ab dem 11.11.2026 zur Einsicht niedergelegt. Der Schuldnerin steht das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der refsta Handelsgesellschaft mbH ist am 23.09.2026 um 13:35 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein von der Schuldnerin gestellter Antrag, der am 07.07.2026 bei Gericht eingegangen war. Im Vorfeld waren bereits am 08.07.2026 vorläufig…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der refsta Handelsgesellschaft mbH ist am 23.09.2026 um 13:35 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein von der Schuldnerin gestellter Antrag, der am 07.07.2026 bei Gericht eingegangen war. Im Vorfeld waren bereits am 08.07.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Thomas Bagh zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist derselbe Rechtsanwalt ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 04.11.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 25.11.2026. Unterlagen werden ab dem 11.11.2026 zur Einsicht niedergelegt. Am 28.09.2026 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 538/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 6758 eingetragenen refsta Handelsgesellschaft mbH, Engerstraße 7, 32139 Spenge, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Burkhard Stark
Ges…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 538/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 6758 eingetragenen refsta Handelsgesellschaft mbH, Engerstraße 7, 32139 Spenge, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Burkhard Stark
Geschäftszweig: Handel und Vertrieb von Zubehör für die Möbelindustrie, insb. Zubehör und Elektrogeräte für die Küche.
ist am 08.07.2026, um 15:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thomas Bagh, Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 538/26
Amtsgericht Bielefeld, 08.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 538/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 6758 eingetragenen refsta Handelsgesellschaft mbH, Engerstraße 9, 32139 Spenge, frühere Anschrift: Engerstraße 7, 32139 Spenge,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Burkh…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 538/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 6758 eingetragenen refsta Handelsgesellschaft mbH, Engerstraße 9, 32139 Spenge, frühere Anschrift: Engerstraße 7, 32139 Spenge,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Burkhard Stark, Roggenkamp 17, 32139 Spenge
Geschäftszweig: Handel und Vertrieb von Zubehör für die Möbelindustrie, insb. Zubehör und Elektrogeräte für die Küche.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 23.09.2026, um 13:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.07.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Thomas Bagh, Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.11.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 25.11.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 11.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.104 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
43 IN 538/26
Bielefeld, 23.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 538/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 6758 eingetragenen refsta Handelsgesellschaft mbH, Engerstraße 9, 32139 Spenge, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Burkhard Stark, Roggenkamp 1…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 538/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 6758 eingetragenen refsta Handelsgesellschaft mbH, Engerstraße 9, 32139 Spenge, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Burkhard Stark, Roggenkamp 17, 32139 Spenge
ist am 28.09.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
43 IN 538/26
Amtsgericht Bielefeld, 30.09.2026
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