Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gabela Baumanagement GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 178764
EUID
DEK1101.HRB178764
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 147/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Yvonne van Dongen
Adresse
Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg
Telefon
040 - 36 13 07 - 0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Verwaltung
14.07.2026 , 16:42 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 14.07.2026 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gabela Baumanagement GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die Antragsgegnerin ist eine Gesellschaft mit dem Gegenstand Bauregie und Bauausführungen, Holz- und Bautenschutz etc., eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 178764. Vertreten wird sie durch Geschäftsführer Ramazan Yel. Mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung sind Verfügungen der Antragsgegnerin nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Yvonne van Dongen bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung mit der sofortigen Beschwerde angehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 147/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gabela Baumanagement GmbH, Gegenstand des Unternehmens ist Bauregie und Bauausführungen, Holz- und Bautenschutz etc., Moorfleeter Straße 40, 22113 Hamburg (AG Hamburg, HRB 178764), vertr. d.: Ramazan Yel (Geschäftsfü…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 147/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gabela Baumanagement GmbH, Gegenstand des Unternehmens ist Bauregie und Bauausführungen, Holz- und Bautenschutz etc., Moorfleeter Straße 40, 22113 Hamburg (AG Hamburg, HRB 178764), vertr. d.: Ramazan Yel (Geschäftsführer), ist am 14.07.2026 um 16:42 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Yvonne van Dongen, Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg, Tel.: 040 - 36 13 07 - 0 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67b IN 147/26
Amtsgericht Hamburg, 14.07.2026
Datenschutzhinweise:
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https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
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