Aufhebung des VerfahrensSchleswig-HolsteinHRB 26970
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Insolvenzprofil
livin studios GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Kiel HRB 26970
EUID
DEX1517R.HRB26970
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 237/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Kévin Paul-Hervé Tanguy
Adresse
Mittelweg 9, 20148 Hamburg
Telefon
040 306 04 57 - 0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.07.2026 , 10:54 Uhr
Aufhebung
22.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der livin studios GmbH wurde beim Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67c IN 237/26 behandelt. Am 16.07.2026 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden, wodurch Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Kévin Paul-Hervé Tanguy bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin wurden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Am 22.07.2026 wurde der Beschluss über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 237/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der livin studios GmbH, der Betrieb und das Erbringen von Dienstleistungen einer nachhaltigen Medienproduktionsfirma etc., Wilhelmshavener Straße 22, 24106 Kiel (AG Kiel, HRB 26970 KI), vertr. d.: Liv Schnoor, (Geschäfts…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 237/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der livin studios GmbH, der Betrieb und das Erbringen von Dienstleistungen einer nachhaltigen Medienproduktionsfirma etc., Wilhelmshavener Straße 22, 24106 Kiel (AG Kiel, HRB 26970 KI), vertr. d.: Liv Schnoor, (Geschäftsführerin), ist am 16.7.2026 um 10:54 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Kévin Paul-Hervé Tanguy, Mittelweg 9, 20148 Hamburg, Tel.: 040 306 04 57 - 0 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67c IN 237/26
Amtsgericht Hamburg, 16.07.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67c IN 237/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der livin studios GmbH, der Betrieb und das Erbringen von Dienstleistungen einer nachhaltigen Medienproduktionsfirma etc., Wilhelmshavener Straße 22, 24106 Kiel (AG Kiel, HRB 26970 KI), vertr. d.: Liv Schnoor, (Geschäftsführerin), wurde der Beschluss vo…
67c IN 237/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der livin studios GmbH, der Betrieb und das Erbringen von Dienstleistungen einer nachhaltigen Medienproduktionsfirma etc., Wilhelmshavener Straße 22, 24106 Kiel (AG Kiel, HRB 26970 KI), vertr. d.: Liv Schnoor, (Geschäftsführerin), wurde der Beschluss vom über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 22.07.2026 aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hamburg, 22.07.2026
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