Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gänseliesel Wohn GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Tisinstraße 19, 82041 Oberhaching
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 249552
EUID
DED2601V.HRB249552
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1542 IN 2377/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marcel Sonnenberg
Rolle
Verfahrensbevollmächtigter der Schuldnerin
Adresse
Wilhelmstraße 19, 35392 Gießen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.01.2024 , 13:00 Uhr
Fristende
08.07.2025
Verteilungstermin
25.11.2025 , 14:00 Uhr
Termin zur Beschlussfassung
24.03.2026 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb, Halten und Verwalten von Immobilien, Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten sowie Verwaltung eigenen Vermögens.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gänseliesel Wohn GmbH ist am 16.01.2024 ein allgemeines Verfügungsverbot gegen die Schuldnerin angeordnet worden. Ein entsprechender Beschluss wurde am 19.01.2024 berichtigt, um klarzustellen, dass sich das Verbot direkt gegen die Schuldnerin richtet. Im weiteren Verlauf ist ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Freigabe von Grundvermögen in Göttingen (Groner Landstraße 9, 9A, 9B) für den 25.11.2025 festgesetzt. Ein weiterer Termin zur Beschlussfassung über die Zustimmung zum Anhängigmachen eines Rechtsstreits auf Zahlung von 23.500,00 € gegen die Kalo Holding GmbH ist für den 24.03.2026 bestimmt. Zudem liegt ein Antrag der ehemals vorläufigen Insolvenzverwalterin auf Vergütung mit Zuschlägen von 248,82 % zur Anhörung der Gläubiger und Schuldnerin vor; die Stellungnahmefrist hierzu endet am 08.07.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 2377/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gänseliesel Wohn GmbH, Tisinsstraße 19, 82041 Oberhaching, vertreten durch den Geschäftsführer Reinhold Ralph Martin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 249552
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MAD…
1542 IN 2377/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gänseliesel Wohn GmbH, Tisinsstraße 19, 82041 Oberhaching, vertreten durch den Geschäftsführer Reinhold Ralph Martin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 249552
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MADSEN Rechtsanwälte, Dürener Straße 295, 50935 Köln
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Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Einberufung einer Gläubigerversammlung
mit dem Tagesordnungspunkt:
Zustimmung zum Anhängigmachen eines Rechtsstreits auf Zahlung von
23.500,00 € gegen
Kalo Holding GmbH, Ottostraße 5, 80333 München,
vertreten durch den Geschäftsführer Ralph Reinhold
wird bestimmt auf
Dienstag, 24.03.2026, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 04.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 2377/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gänseliesel Wohn GmbH, Tisinsstraße 19, 82041 Oberhaching, vertreten durch den Geschäftsführer Reinhold Ralph Martin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 249552
- Schuldnerin -
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erf…
1542 IN 2377/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gänseliesel Wohn GmbH, Tisinsstraße 19, 82041 Oberhaching, vertreten durch den Geschäftsführer Reinhold Ralph Martin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 249552
- Schuldnerin -
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erfolgt die Bekanntgabe über die Anhörung der Insolvenzgläubiger und der Insolvenzschuldnerin zum eingereichten Vergütungsantrag der ehemals vorläufigen Insolvenzverwalterin vom 08.05.2025 mit beantragten Zuschlägen in Höhe von insgesamt 248,82 % .
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 08.07.2025.
Akteneinsichtsgesuche sind vorab schriftlich beim Gericht zu beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 06.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 2377/23
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In dem Verfahren über den Antrag
der Raiffeisenbank im Hochtaunus eG, vertreten durch d. Vorstand, Werner-Reimers-Straße 2-4, 61352 Bad Homburg
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Gänseliesel Wohn GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Nördlich…
1542 IN 2377/23
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In dem Verfahren über den Antrag
der Raiffeisenbank im Hochtaunus eG, vertreten durch d. Vorstand, Werner-Reimers-Straße 2-4, 61352 Bad Homburg
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Gänseliesel Wohn GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Nördliche Münchner Straße 47, 82031 Grünwald
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 249552
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Sonnenberg Marcel, Wilhelmstraße 19, 35392 Gießen
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erlässt das Amtsgericht München am 19.01.2024 folgenden
Beschluss
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Der Beschluss des Amtsgerichts München vom 16.01.2024 wird
im Tenor wie folgt berichtigt: Das Verfügungsverbot richtet sich gegen die Insolvenzschuldnerin.
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Gründe:
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Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 19.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 2377/23
|
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Gänseliesel Wohn GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Nördliche Münchner Straße 47, 82031 Grünwald
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 249552
- Schuldnerin -
Verfahrensbe…
1542 IN 2377/23
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Gänseliesel Wohn GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Nördliche Münchner Straße 47, 82031 Grünwald
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 249552
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Sonnenberg Marcel, Wilhelmstraße 19, 35392 Gießen
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird Marcel Sonnenberg, Wilhelmstraße 19, 35392 Gießen als Verfahrensbevollmächtigten der Schuldnerin am 16.01.2024 um 13:00 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 1 InsO. Damit wird ihm allgemein verboten, über Gegenstände des Vermögens zu verfügen. Unter dieses Verbot fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Den Drittschuldnern wird verboten an die Schuldnerin zu leisten. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das schuldnerische Vermögen geht auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 16.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 2377/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gänseliesel Wohn GmbH, Tisinsstraße 19, 82041 Oberhaching, vertreten durch den Geschäftsführer Reinhold Ralph Martin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 249552
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfas…
1542 IN 2377/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gänseliesel Wohn GmbH, Tisinsstraße 19, 82041 Oberhaching, vertreten durch den Geschäftsführer Reinhold Ralph Martin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 249552
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung gemäß § 160 InsO zur Freigabe des Grundvermögens in 37073
Göttingen, Groner Landstraße 9, 9A, 9B, eingetragen im Grundbuch von
Göttingen, Amtsgericht Göttingen, Blattnummern:
15202, 15278, 15301, 15381, 15382, 15474, 15613
wird bestimmt auf
Dienstag, 25.11.2025, 14:00 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 05.11.2025
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