Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 20646
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gärtner Pötschke GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Beuthener Straße 4, 41564 Kaarst
Handelsregister
Amtsgericht Neuss HRB 20646
EUID
DER1102.HRB20646
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 101/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Eröffnung
01.09.2024 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.10.2024
Berichtstermin
12.11.2024 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
12.11.2024 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
der Versandhandel mit Pflanzen, Saatgut, Blumenzwiebeln sowie ergänzenden Sortimenten aus dem Produktbereich Garten und Natur über eigene und fremde Vertriebskanäle bzw. Plattformen gegenüber Verbrauchern (Endkunden) und Geschäftskunden sowie die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 27.06.2024 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Gärtner Pötschke GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 20646, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin wird gesetzlich durch die Geschäftsführer Herrn Philipp Bößem und Frau Barbara Stolz vertreten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus bestellt worden. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist das Zahlungsverbot an die Schuldnerin ausgesprochen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gärtner Pötschke GmbH ist am 01.09.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 22.10.2024. Ein Termin für die Gläubig…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gärtner Pötschke GmbH ist am 01.09.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 22.10.2024. Ein Termin für die Gläubigerversammlung, den Berichtstermin und den Prüfungstermin ist für den 12.11.2024 um 09:30 Uhr im Amtsgericht Düsseldorf angesetzt worden. Dieser Termin wurde zuvor vom ursprünglichen Datum verlegt, da er in einem falschen Sitzungssaal angesetzt war; die Uhrzeit bleibt unverändert. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 29.10.2024 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 101/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 20646 eingetragenen Gärtner Pötschke GmbH, Beuthener Str. 4, 41564 Kaarst, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Philipp Bößem und Frau Barbara…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 101/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 20646 eingetragenen Gärtner Pötschke GmbH, Beuthener Str. 4, 41564 Kaarst, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Philipp Bößem und Frau Barbara Stolz,
ist am 27.06.2024, um 13:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
503 IN 101/24
Amtsgericht Düsseldorf, 27.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 101/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 20646 eingetragenen Gärtner Pötschke GmbH, Beuthener Str. 4, 41564 Kaarst, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Sailer, Herrn Philipp Bößem un…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 101/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 20646 eingetragenen Gärtner Pötschke GmbH, Beuthener Str. 4, 41564 Kaarst, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Sailer, Herrn Philipp Bößem und Herrn André Henseler,
wird der Termin vom 12.11.2024 verlegt auf
Dienstag, 12.11.2024, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216.
Verlegungs- bzw. Aufhebungs-Grund: Terminierung wurde für den falschen Saal vorgenommen.
Der Termin findet am gleichen Tag zur gleichen Uhrzeit jedoch jetzt in Saal 2.216 statt.
503 IN 101/24
Amtsgericht Düsseldorf, 09.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 101/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 20646 eingetragenen Gärtner Pötschke GmbH, Beuthener Str. 4, 41564 Kaarst, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Philipp Bößem und Frau Barbara Stolz,
wi…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 101/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 20646 eingetragenen Gärtner Pötschke GmbH, Beuthener Str. 4, 41564 Kaarst, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Philipp Bößem und Frau Barbara Stolz,
wird der Beschluss vom 01.09.2024 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Schuldnerin nur durch Herrn Philipp Bößem und Frau Barbara Stolz als Geschäftsführer vertreten wird.
Düsseldorf, 03.09.2024 Amtsgericht
503 IN 101/24
Amtsgericht Düsseldorf, 04.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 101/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 20646 eingetragenen Gärtner Pötschke GmbH, Beuthener Str. 4, 41564 Kaarst, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Sailer, und Herrn Philipp Bößem, und Herrn André Hensele…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 101/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 20646 eingetragenen Gärtner Pötschke GmbH, Beuthener Str. 4, 41564 Kaarst, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Sailer, und Herrn Philipp Bößem, und Herrn André Henseler,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2024, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 12.11.2024, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.116.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 29.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
503 IN 101/24
Düsseldorf, 01.09.2024
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