Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 93569
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Insolvenzprofil
IvyBeauty GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Preußenstraße 17, 40883 Ratingen
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 93569
EUID
DER1101.HRB93569
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 40/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
18.07.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungsstichtag
10.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel von Beauty- und Healthcare-Produkten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der IvyBeauty GmbH ist ein Gläubigerversammlungstermin für den 18.07.2024 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Düsseldorf angesetzt. Gegenstand der Versammlung ist die Beschlussfassung über einen Vergleichsabschluss mit erheblichem Wert bzw. einem erheblichen Anteil an der Masse, unter anderem mit dem Geschäftsführer/Gesellschafter der Schuldnerin, sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag für diesen Vorgang ist der 10.12.2025. Bis zu diesem Datum muss ein etwaiger schriftlicher Widerspruch gegen die Forderungen bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 40/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93569 eingetragenen IvyBeauty GmbH, Preußenstraße 17, 40883 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Özkan Sismanoglu,
wird Termin für eine Gläubigerv…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 40/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93569 eingetragenen IvyBeauty GmbH, Preußenstraße 17, 40883 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Özkan Sismanoglu,
wird Termin für eine Gläubigerversammlung
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
zur Beschlussfassung über einen Vergleichsabschluss mit erheblichem Wert bzw. erheblichem Anteil an der Masse u.a. mit dem Geschäftsführer/Gesellschafter der Schuldnerin
sowie zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen (§ 177 InsO),
bestimmt auf
Donnerstag, 18.07.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Es soll folgende Beschlussfassung erfolgen:
Die Zustimmung zu dem zwischen RA Dr. Marc d'Avoine, als Insolvenzverwalter über das Vermögen der IvyBeauty GmbH und Herrn xx sowie der Firma xx GmbH unter aufschieben-der Bedingung abgeschlossenen Vergleichs, zur Regelung der gegen diese bestehenden Ansprüche gegen Zahlung von ... wird erteilt.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
504 IN 40/22
Amtsgericht Düsseldorf, 27.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 40/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93569 eingetragenen IvyBeauty GmbH, Preußenstraße 17, 40883 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Özkan Sismanoglu,
wird angeordnet:
Die nachträgli…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 40/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93569 eingetragenen IvyBeauty GmbH, Preußenstraße 17, 40883 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Özkan Sismanoglu,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 10.12.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 40/22
Amtsgericht Düsseldorf, 08.10.2025
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