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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Galip GmbH i. L. ist am 08.07.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Gemäß § 203 InsO wird die Beschlagnahme aufrechterhalten und eine Nachtragsverteilung angeordnet, welche sich auf die Quote aus dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mola Solaire Produktions GmbH bezieht. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
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