Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BDC GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 101920
EUID
DEM1201.HRB101920
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 326/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Nikolaus Ackermann
Adresse
Weißenburger Straße 36, 63739 Aschaffenburg
Telefon
06021 3689 0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
03.07.2026 , 06:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 03.07.2026 ist das Amtsgericht Hanau im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BDC GmbH in Maintal tätig geworden. Es ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin erfolgt. Mit dieser Maßnahme sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Nikolaus Ackermann aus Aschaffenburg bestellt worden. Die Schuldner der BDC GmbH werden aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Gegen die Entscheidung steht der Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls Gläubigern eine sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung offen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 326/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BDC GmbH, Leipziger Straße 4, 63477 Maintal (AG Frankfurt am Main, HRB 101920), vertr. d.: Benjamin Dudush, Wingertstr. 48, 63477 Maintal, (Geschäftsführer), ist am 03.07.2026 um 06:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin a…
70 IN 326/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BDC GmbH, Leipziger Straße 4, 63477 Maintal (AG Frankfurt am Main, HRB 101920), vertr. d.: Benjamin Dudush, Wingertstr. 48, 63477 Maintal, (Geschäftsführer), ist am 03.07.2026 um 06:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Nikolaus Ackermann, Weißenburger Straße 36, 63739 Aschaffenburg, Tel.: 06021 3689 0, Fax: 06021 3689 24, E-Mail: info@kanzlei-haf.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 03.07.2026
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