Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRB 218453
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Insolvenzprofil
Garlic Games UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Herrenstraße 13, 30159 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 218453
EUID
DEP2305.HRB218453
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 216/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stephan Münzel
Adresse
Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg
Termine & Fristen
Eröffnung
01.01.2024 , 00:35 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.02.2024
Berichtstermin
13.03.2024 , 09:45 Uhr
Prüfungstermin
13.03.2024 , 09:45 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung von kreativen Konzepten für digitale Anwendungen, Medien und Spiele sowie deren Produktion und Verwertung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Garlic Games UG (haftungsbeschränkt) ist am 01.01.2024 um 00:35 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 10.10.2023 von der Schuldnerin gestellt worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stephan Münzel ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.02.2024 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 13.03.2024 um 09:45 Uhr angesetzt. In diesem Termin wird unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses beschlossen. Am 05.01.2024 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 216/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hannover unter HRB 218453 eingetragenen Garlic Games UG (haftungsbeschränkt), Stockmeyerstraße 41, Halle 4B, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Joachim Bornemann…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 216/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hannover unter HRB 218453 eingetragenen Garlic Games UG (haftungsbeschränkt), Stockmeyerstraße 41, Halle 4B, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Joachim Bornemann, Maienweg 145, 22297 Hamburg und Herrn Bengt-Oliver Stellmann und Herrn Christian Rene Journet
ist am 05.01.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67b IN 216/23
Amtsgericht Hamburg, 09.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 216/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 218453 eingetragenen Garlic Games UG (haftungsbeschränkt), Stockmeyerstraße 41, Halle 4B, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Joachim Bornemann und Herrn Bengt-Ol…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 216/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 218453 eingetragenen Garlic Games UG (haftungsbeschränkt), Stockmeyerstraße 41, Halle 4B, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Joachim Bornemann und Herrn Bengt-Oliver Stellmann und Herrn Christian Rene Journet
Geschäftszweig: Entwicklung von kreativen Konzepten für digitale Anwendungen, Medien und Spiele
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.01.2024, um 00:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 10.10.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Stephan Münzel, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.02.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 13.03.2024, 09:45 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 22.02.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67b IN 216/23
Amtsgericht Hamburg, 01.01.2024
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