Eröffnungsbeschluss Hamburg HRB 173897

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Insolvenzprofil

Sanitär- und Heizungstechnik Kirchenhang UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hamburg
Adresse
Kirchenhang 26, 21073 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 173897
EUID
DEK1101.HRB173897

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 224/23
Phase
Eröffnungsbeschluss

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Michael Nickel
Adresse
Ferdinandstraße 29 - 33, 20095 Hamburg

Termine & Fristen

Eröffnung
10.01.2024 , 12:10 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.03.2024
Einsichtnahme Unterlagen
15.03.2024
Prüfungstermin
05.04.2024

Gegenstand des Unternehmens

Die Durchführung von Installation, Wartung und Reparaturen von Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagen einschließlich Nebenanlagen und Isolierungen sowie sämtliche damit zusammenhängende und dem Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte. Ferner Planung, Projektierung, Herstellung, Montage, Vertrieb und Handel mit Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagen sowie alle damit mittelbar und unmittelbar im Zusammenhang stehenden Geschäfte.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Hamburg hat am 10.01.2024 um 12:10 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sanitär- und Heizungstechnik Kirchenhang UG (haftungsbeschränkt) wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Nickel ernannt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 05.03.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind nur noch an den Insolvenzverwalter zu erfüllen. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen; das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 05.04.2024. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten, einschließlich der Person des Verwalters und besonders bedeutsamer Rechtshandlungen, bei Gericht einreichen. Die Forderungstabelle und der Bericht des Verwalters werden ab dem 15.03.2024 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen. Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 224/23 Über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter 173897 eingetragenen Sanitär- und Heizungstechnik Kirchenhang UG (haftungsbeschränkt), Kirchenhang 26, 21073 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcel Tosch Geschäftszweig: Durchf…

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