Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gartentraum-Borkowsky UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bieth 14b, 41334 Nettetal
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRB 16910
EUID
DER1402.HRB16910
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
93 IN 43/22
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Simon F. Beckschäfer
Adresse
Kurze Straße 1, 40213 Düsseldorf
Termine & Fristen
Amtsausübung vorläufiger Verwalter
02.01.2023
Beendigung Amtsausübung vorläufiger Verwalter
14.04.2023
Vergütungsfestsetzung
21.08.2024
Gegenstand des Unternehmens
Der Garten- und Landschaftsbau.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gartentraum-Borkowsky UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Im Verfahren ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Gegenwärtig liegt ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters bei dem Insolvenzgericht des Amtsgerichts Krefeld zur Einsichtnahme aus. Anmerkungen und Stellungnahmen können binnen 2 Wochen, beginnend mit dem Tag der Veröffentlichung, bei dem Insolvenzgericht eingereicht werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gartentraum-Borkowsky UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Krefeld behandelt. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Simon F. Beckschäfer festgesetzt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein A…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gartentraum-Borkowsky UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Krefeld behandelt. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Simon F. Beckschäfer festgesetzt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 02.01.2023 bis zum 14.04.2023 ausgeübt. Die Festsetzung der Vergütung erfolgte durch Beschluss des Gerichts am 21.08.2024. Gegen diese Festsetzung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 93 IN 43/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16910 eingetragenen Gartentraum-Borkowsky UG (haftungsbeschränkt), Bieth 14b, 41334 Nettetal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcel Borkowsky, Bieth 14b, 41…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 93 IN 43/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16910 eingetragenen Gartentraum-Borkowsky UG (haftungsbeschränkt), Bieth 14b, 41334 Nettetal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcel Borkowsky, Bieth 14b, 41334 Nettetal
liegt der Antrag auf Festsetzung der Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Einsichtnahme bei dem Insolvenzgericht des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld aus. Anmerkungen und Stellungnahmen können binnen 2 Wochen, beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung bei vorgenanntem Insolvenzgericht eingereicht werden.
93 IN 43/22
Amtsgericht Krefeld, 12.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 93 IN 43/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16910 eingetragenen Gartentraum-Borkowsky UG (haftungsbeschränkt), Bieth 14b, 41334 Nettetal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcel Borkowsky, Bieth 14b, 41…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 93 IN 43/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16910 eingetragenen Gartentraum-Borkowsky UG (haftungsbeschränkt), Bieth 14b, 41334 Nettetal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcel Borkowsky, Bieth 14b, 41334 Nettetal
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Simon F. Beckschäfer, Kurze Straße 1, 40213 Düsseldorf wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx EUR xxx EUR
Endbetrag xxx EUR
Der Endbetrag kann der verwalteten Masse unter Anrechnung ggf. bereits entnommener Vorschüsse entnommen werden.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 02.01.2023 bis zum 14.04.2023 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens xxx EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV). Das verwaltete Vermögen betrug xxx EUR. Dem/der vorläufigen Insolvenzverwalter/in stehen als Regelvergütung 25 % der Regelvergütung zu. Im Vergleich der Mindest- und Regelvergütung ist der höhere Betrag festzusetzen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 03.07.2024 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedochxxx EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag können dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portoauslagen festgesetzt werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Krefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 050 eingesehen werden.
93 IN 43/22
Amtsgericht Krefeld, 21.08.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.