Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 12333
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Insolvenzprofil
KF Beteiligungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Nauenweg 42 E, 47805 Krefeld
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRB 12333
EUID
DER1402.HRB12333
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
500 IN 6/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos
Adresse
Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
11.07.2024 , 11:02 Uhr
Prüfungstermin
20.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Beteiligung an anderen Unternehmen und deren Verwaltung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KF Beteiligungs GmbH ist am 11.07.2024 um 11:02 Uhr durch das Amtsgericht Krefeld eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos bestellt worden. Es sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, darunter ein Zahlungs- und Verfügungsverbot zugunsten des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie ein Verbot der Zwangsvollstreckung. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 InsO angeordnet worden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 20.06.2025 festgesetzt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Anmeldungsunterlagen sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 6/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 12333 eingetragenen KF Beteiligungs GmbH, Nauenweg 42 E, 47805 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roger Matthias Schulz, Sülzgürtel 66…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 6/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 12333 eingetragenen KF Beteiligungs GmbH, Nauenweg 42 E, 47805 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roger Matthias Schulz, Sülzgürtel 66, 50937 Köln
Geschäftszweig: Beteiligung an anderen Unternehmen und deren Verwaltung
ist am 11.07.2024, um 11:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 6/24
Amtsgericht Krefeld, 11.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 6/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 12333 eingetragenen KF Beteiligungs GmbH, Nauenweg 42 E, 47805 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roger Matthias Schulz, Sülzgürtel 66, 50937 Kö…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 6/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 12333 eingetragenen KF Beteiligungs GmbH, Nauenweg 42 E, 47805 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roger Matthias Schulz, Sülzgürtel 66, 50937 Köln
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Geprüft werden soll/en die Forderung/ en lfd. Nr. 5.
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 20.06.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 044 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
500 IN 6/24
Amtsgericht Krefeld, 23.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 6/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 12333 eingetragenen KF Beteiligungs GmbH, gegründet am 03.03.2009, Nauenweg 42 E, 47805 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roger Matthias Schulz, Sülzgürtel 66, 50937 Köl…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 6/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 12333 eingetragenen KF Beteiligungs GmbH, gegründet am 03.03.2009, Nauenweg 42 E, 47805 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roger Matthias Schulz, Sülzgürtel 66, 50937 Köln
Geschäftszweig: Beteiligung an anderen Unternehmen und deren Verwaltung
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 21.10.2024, um 16:59 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf, Telefon: 0211 540680 0, Fax: 0211 540680 199.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.12.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 20.01.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 23.12.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 044 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die Zuständigkeit hinsichtlich der gerichtlichen Prüfung der Rechnungslegung des vorläufigen Verwalters wird auf den/die Rechtspfleger/Rechtspflegerin übertragen (§§ 7, 18 Abs. 1 RPflG).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
500 IN 6/24
Krefeld, 21.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 6/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 12333 eingetragenen KF Beteiligungs GmbH, Nauenweg 42 E, 47805 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roger Matthias Schulz, Sülzgürtel 66, 50937 Kö…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 6/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 12333 eingetragenen KF Beteiligungs GmbH, Nauenweg 42 E, 47805 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roger Matthias Schulz, Sülzgürtel 66, 50937 Köln
ist am 05.11.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
500 IN 6/24
Amtsgericht Krefeld, 05.11.2024
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