Der Handel, Kauf und Verkauf, sowie Import und Export von Heiz- und Klimageräten jeder Art, einschließlich Zusatzteilen und -einrichtungen sowie Zubehör und Ersatzteilen, die Vermittlung derartiger Geschäfte und die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GasKlima GmbH i.L. ist anhängig. Im Verfahren ist der Rechtsanwalt Michael Ruthardt als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat einen Vergütungsantrag gestellt. Das Amtsgericht Hanau hat den Gläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung gegeben. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist festgesetzt worden. Die Berechnungsmasse beträgt 223.447,44 Euro. Der vorläufige Verwalter erhält einen Bruchteil der Vergütung, der auf 60 % festgesetzt wird. Ein Zuschlag von 35 Prozentpunkten für einen komplexen umfangreichen Rechtsstreit wurde gewährt. Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die Auslagen waren gemäß § 8 InsVV festzusetzen. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 9/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GasKlima GmbH i.L., Bahnhofstr. 6 a, 63526 Erlensee (AG Hanau, HRB 4204), vertr. d.: Kai Lückhardt, als Liquidator d. GasKlima GmbH, Franz-Krug-Straße 2, 61184 Karben, (Liquidator), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der En…
70 IN 9/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GasKlima GmbH i.L., Bahnhofstr. 6 a, 63526 Erlensee (AG Hanau, HRB 4204), vertr. d.: Kai Lückhardt, als Liquidator d. GasKlima GmbH, Franz-Krug-Straße 2, 61184 Karben, (Liquidator), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hanau, 06.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 9/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GasKlima GmbH i.L., Bahnhofstr. 6 a, 63526 Erlensee (AG Hanau, HRB 4204), vertr. d.: Kai Lückhardt, als Liquidator d. GasKlima GmbH, Franz-Krug-Straße 2, 61184 Karben, (Liquidator), wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nett…
70 IN 9/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GasKlima GmbH i.L., Bahnhofstr. 6 a, 63526 Erlensee (AG Hanau, HRB 4204), vertr. d.: Kai Lückhardt, als Liquidator d. GasKlima GmbH, Franz-Krug-Straße 2, 61184 Karben, (Liquidator), wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach § 11 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael Ruthardt, Sophie-Scholl-Platz 4, 63452 Hanau, Tel.: 06181-66993-0, Fax: 06181-66993-99, E-Mail: info@mentor-ag.de, Internet: www.mentor-ag.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 223.447,44 €
Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV ein Bruchteil der Vergütung für einen Verwalter zu, der auf 60 % festgesetzt wird
Zuschläge: 35 Prozentpunkte (Komplexer umfangreicher Rechtsstreit)
Im Rahmen der Gesamtschau gewährter Zuschlag : 35 Prozentpunkte
Die Auslagen waren gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, .2026
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