Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pflegedienst Vollmond UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Kurt-Blaum-Platz 1, 63450 Hanau
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 98780
Stammkapital
100,00 EUR
EUID
DEM1502.HRB98780
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 18/26
Phase
Antragsverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
17.03.2026 , 15:00 Uhr
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.10.2026 , 15:30 Uhr
Aufhebung
06.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
die mobile Pflege und Betreuung von Kindern, kranken und alten Menschen sowie Menschen mit Behinderung in deren häuslichem Umfeld, die Intensivpflege und die Pflege in stationären Einrichtungen für Pflegebedürftige sowie die Beratung für Pflegebedürftige sowie der Angehörigen zum Thema Pflege.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Pflege & Soziales
Subbranche
Ambulante Pflege
Geschäftstätigkeit
Mobile Pflege und Betreuung von Kindern, Kranken, Alten und Menschen mit Behinderung im häuslichen Umfeld sowie Beratung
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Pflegedienst Vollmond UG (haftungsbeschränkt) ist am 17.03.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen des Antragsgegners sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Hildegard A. Hövel bestellt worden.
Originalbekanntmachung · Antragsverfahren
Bekanntmachung
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Pflegedienst Vollmond UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hanau ist am 17.03.2026 um 15:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Hildegard A. Hövel aus Frankfurt am Main bestellt worden. V…
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Pflegedienst Vollmond UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hanau ist am 17.03.2026 um 15:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Hildegard A. Hövel aus Frankfurt am Main bestellt worden. Verfügungen des Antragsgegners sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Am 05.10.2026 um 15:30 Uhr ist erneut die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden, wobei die Schuldner des Antragsgegners aufgefordert wurden, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Am 06.10.2026 ist der Beschluss vom 05.10.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen aufgehoben worden. Das Verfahren befindet sich somit im Stadium der Antragsprüfung bzw. der vorläufigen Maßnahmen, wobei die zuletzt angeordneten Sicherungsmaßnahmen wieder aufgehoben sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 70 IN 14/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Pflegedienst Vollmond UG (haftungsbeschränkt), Kurt-Blaum-Platz 1, 63450 Hanau (AG Hanau, HRB 98780), vertr. d.: Layla Shahine, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), ist am 17.03.2026 um 15:00 Uhr die vorläufige Verwaltung seines Vermögens angeor…
Az.: 70 IN 14/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Pflegedienst Vollmond UG (haftungsbeschränkt), Kurt-Blaum-Platz 1, 63450 Hanau (AG Hanau, HRB 98780), vertr. d.: Layla Shahine, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), ist am 17.03.2026 um 15:00 Uhr die vorläufige Verwaltung seines Vermögens angeordnet worden. Verfügungen des Antragsgegners sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Hildegard A. Hövel, Raimundstraße 98, 60320 Frankfurt/Main, Tel.: 069 94548460, Fax: 069 945484677, E-Mail: kanzlei@rahuc.de, Internet: www.rahuc.de bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 17.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 18/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Pflegedienst Vollmond UG (haftungsbeschränkt), Kurt-Blaum-Platz 1, 63450 Hanau (AG Hanau, HRB 98780), ist am 05.10.2026 um 15:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragsgegners angeordnet worden. Verfügungen des Antragsgegners sind nur …
70 IN 18/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Pflegedienst Vollmond UG (haftungsbeschränkt), Kurt-Blaum-Platz 1, 63450 Hanau (AG Hanau, HRB 98780), ist am 05.10.2026 um 15:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragsgegners angeordnet worden. Verfügungen des Antragsgegners sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Hildegard A. Hövel, Raimundstraße 98, 60320 Frankfurt/Main, Tel.: 069 94548460, Fax: 069 945484677, E-Mail: kanzlei@rahuc.de, Internet: www.rahuc.de bestellt worden.
Die Schuldner des Antragsgegners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsgegner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 05.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 18/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Pflegedienst Vollmond UG (haftungsbeschränkt), Kurt-Blaum-Platz 1, 63450 Hanau (AG Hanau, HRB 98780), wurde der Beschluss vom 05.10.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 06.10.2026 aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschä…
70 IN 18/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Pflegedienst Vollmond UG (haftungsbeschränkt), Kurt-Blaum-Platz 1, 63450 Hanau (AG Hanau, HRB 98780), wurde der Beschluss vom 05.10.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 06.10.2026 aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 06.10.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.