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Insolvenzprofil
Gastronom Großküchentechnik UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Eibergerstr. 51, 44879 Bochum
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 21247
EUID
DER2201.HRB21247
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 876/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
24.01.2025 , 11:13 Uhr
Eröffnung
14.02.2025 , 11:52 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.03.2025
Berichtstermin
09.05.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Großküchentechnik wie z. B. der An- und Verkauf von Gastronomiegeräten, die Führung eines Fachbetriebes für Holzkohleanlagen, die Großküchen-3D-Planung, Wartung und Reparatur, die Erstellung von Wertgutachten, die Prüfung nach VDI2052 sowie die Lüftungsreinigung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bochum hat am 14.02.2025 um 11:52 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gastronom Großküchentechnik UG (haftungsbeschrenkt) wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Die Eröffnung erfolgte auf Anträge von Gläubigerinnen, die am 29.10.2024 und 12.11.2024 bei Gericht eingegangen waren. Zugleich wurden die Verfahren 80 IN 876/24 und 80 IN 928/24 miteinander verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christoph Schütz ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.03.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 09.05.2025. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 11.04.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gastronom Großküchentechnik UG (haftungsbeschränkt) ist am 14.02.2025 um 11:52 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Anträge von Gläubigerinnen, die am 29.10.2024 und 12.11.2024 bei Gericht eingegangen waren. Zugleich wurden die Verfahren …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gastronom Großküchentechnik UG (haftungsbeschränkt) ist am 14.02.2025 um 11:52 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Anträge von Gläubigerinnen, die am 29.10.2024 und 12.11.2024 bei Gericht eingegangen waren. Zugleich wurden die Verfahren 80 IN 876/24 und 80 IN 928/24 miteinander verbunden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 24.01.2025 angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christoph Schütz ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.03.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 09.05.2025. Stellungnahmen können bis zu diesem Termin bei Gericht eingereicht werden. Die Unterlagen liegen ab dem 11.04.2025 zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 876/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 21247 eingetragenen Gastronom Großküchentechnik UG (haftungsbeschränkt), Eibergerstr. 51, 44879 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Büsra Karabulut, Eibergstr. 51, 44879 Bochum
Ges…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 876/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 21247 eingetragenen Gastronom Großküchentechnik UG (haftungsbeschränkt), Eibergerstr. 51, 44879 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Büsra Karabulut, Eibergstr. 51, 44879 Bochum
Geschäftszweig: Großküchentechnik wie z. B. der An- und Verkauf von Gastronomiegeräten, die Führung eines Fachbetriebes von Holzkohleanlagen, die Großküchen-3D-Planung, Wartung und Reparatur
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 14.02.2025, um 11:52 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund der am 29.10.2024 und am 12.11.2024 bei Gericht eingegangenen Anträgen von Gläubigerinnen. Zugleich werden die Verfahren 80 IN 876/24 und 80 IN 928/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Christoph Schütz, Universitätsstraße 125, 44789 Bochum.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 09.05.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 11.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.27 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
80 IN 876/24
Bochum, 14.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 876/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 21247 eingetragenen Gastronom Großküchentechnik UG (haftungsbeschränkt), Eibergerstr. 51, 44879 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Büsra Karabu…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 876/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 21247 eingetragenen Gastronom Großküchentechnik UG (haftungsbeschränkt), Eibergerstr. 51, 44879 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Büsra Karabulut, Eibergstr. 51, 44879 Bochum
Geschäftszweig: Großküchentechnik wie z. B. der An- und Verkauf von Gastronomiegeräten, die Führung eines Fachbetriebes von Holzkohleanlagen, die Großküchen-3D-Planung, Wartung und Reparatur
ist am 24.01.2025, um 11:13 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christoph Schütz, Universitätsstraße 125, 44789 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
80 IN 876/24
Amtsgericht Bochum, 24.01.2025
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