Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FFS Fire Fighting Systems UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Cramerstraße 26, 44793 Bochum
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 20642
EUID
DER2201.HRB20642
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 532/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Markus Birkmann
Adresse
Kurt-Schumacher-Platz 11-12, 44787 Bochum
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
17.02.2025 , 09:51 Uhr
Eröffnung
31.03.2025 , 11:54 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.05.2025
Niederlegung Unterlagen
27.05.2025
Prüfungsstichtag
03.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Einbau von genormten Baufertigteilen sowie die Übernahme von Montagearbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FFS Fire Fighting Systems GmbH (zuvor UG) ist am 31.03.2025 um 11:54 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag einer Gläubigerin vom 27.06.2024. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 17.02.2025 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Markus Birkmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im Eröffnungsbeschluss ist derselbe Rechtsanwalt als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 13.05.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 03.07.2025. Unterlagen werden ab dem 27.05.2025 zur Einsicht niedergelegt. Am 04.04.2025 hat der Insolvenzverwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingereicht, was auf eine bevorstehende Aufhebung des Verfahrens hindeutet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 532/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 20642 eingetragenen FFS Fire Fighting Systems UG (haftungsbeschränkt), Cramerstr. 26, 44793 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ventsislav Kamen…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 532/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 20642 eingetragenen FFS Fire Fighting Systems UG (haftungsbeschränkt), Cramerstr. 26, 44793 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ventsislav Kamenov, Cramerstr. 26, 44793 Bochum
Geschäftszweig: Einbau und Montagearbeiten von Baufertigteilen
ist am 17.02.2025, um 09:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus Birkmann, Kurt-Schumacher-Platz 11-12, 44787 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 532/24
Amtsgericht Bochum, 17.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 532/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 20642 eingetragenen FFS Fire Fighting Systems GmbH, Cramerstr. 26, 44793 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ventsislav Kamenov, Cramerstr. 26, 44793 Boch…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 532/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 20642 eingetragenen FFS Fire Fighting Systems GmbH, Cramerstr. 26, 44793 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ventsislav Kamenov, Cramerstr. 26, 44793 Bochum
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 31.03.2025, um 11:54 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Markus Birkmann, Kurt-Schumacher-Platz 11-12, 44787 Bochum.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 03.07.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person d. Insolvenzverw.,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters
werden spätestens ab dem 27.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.30 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht."
Weiterhin wird der Beschluss dahingehen geändert, dass es sich bei der Schuldnerin um eine GmbH handelt und nicht um eine UG.
80 IN 532/24
Amtsgericht Bochum, 02.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 532/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 20642 eingetragenen FFS Fire Fighting Systems UG (haftungsbeschränkt), Cramerstr. 26, 44793 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ventsislav Kamenov, Cramerstr. 26, 44793 Bochum
Gesc…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 532/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 20642 eingetragenen FFS Fire Fighting Systems UG (haftungsbeschränkt), Cramerstr. 26, 44793 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ventsislav Kamenov, Cramerstr. 26, 44793 Bochum
Geschäftszweig: Einbau und Montagearbeiten von Baufertigteilen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 31.03.2025, um 11:54 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Markus Birkmann, Kurt-Schumacher-Platz 11-12, 44787 Bochum.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
werden spätestens ab dem 27.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.30 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
80 IN 532/24
Bochum, 31.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 532/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 20642 eingetragenen FFS Fire Fighting Systems GmbH, Cramerstr. 26, 44793 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ventsislav Kamenov, Cramerstr. 26, 44793 Boch…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 532/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 20642 eingetragenen FFS Fire Fighting Systems GmbH, Cramerstr. 26, 44793 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ventsislav Kamenov, Cramerstr. 26, 44793 Bochum
ist am 04.04.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
80 IN 532/24
Amtsgericht Bochum, 15.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 532/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 20642 eingetragenen FFS Fire Fighting Systems GmbH, Cramerstr. 26, 44793 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ventsislav Kamenov, Cramerstr. 26, 44793 Boch…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 532/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 20642 eingetragenen FFS Fire Fighting Systems GmbH, Cramerstr. 26, 44793 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ventsislav Kamenov, Cramerstr. 26, 44793 Bochum
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters und des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64, 65 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.07 eingesehen werden.
§ Veröffentlichungstext noch nicht zum Veröffentlichungsserver übermitteln.
80 IN 532/24
Amtsgericht Bochum, 13.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 532/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 20642 eingetragenen FFS Fire Fighting Systems GmbH, Cramerstr. 26, 44793 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ventsislav Kamenov, Cramerstr. 26, 44793 Boch…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 532/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 20642 eingetragenen FFS Fire Fighting Systems GmbH, Cramerstr. 26, 44793 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ventsislav Kamenov, Cramerstr. 26, 44793 Bochum
Die Durchführung des Schlusstermins betr. den Verfahrensabschnitt vorläufige Insolvenzverwaltung erfolgt im schriftlichen Verfahren (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
07.09.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung und Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Der Schlussbericht sowie die Schlussrechnung des vorläufigen Verwaltersliegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.07 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 532/24
Amtsgericht Bochum, 09.07.2026
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