Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gate GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Forumstraße 2 - 20, 41468 Neuss
Handelsregister
Amtsgericht Neuss HRB 3726
EUID
DER1102.HRB3726
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 108/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
03.06.2024 , 12:41 Uhr
Eröffnung
16.09.2024 , 07:40 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.10.2024
Berichtstermin
23.10.2024 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
23.10.2024 , 11:00 Uhr
Gläubigerversammlung
18.12.2024 , 11:40 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb einer Kraftfahrzeug-Reparaturwerkstatt und Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art, Kraftfahrzeugzubehör und Kraftfahrzeugersatzteilen, sowie Pfandleihe sämtlicher Automobile, Wasser- und Luftfahrzeuge. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens An- und Verkauf, Verleih und Vermietung von Waren aller Art, insbesondere von KFZ und von Baumaschinen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 03.06.2024 um 12:41 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Gate GmbH, Forumstraße 2 - 20, 41468 Neuss, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 3726 eingetragen und wird gesetzlich durch Geschäftsführer Peter Russin vertreten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Georg Faude, Kasernenstraße 49, 40213 Düsseldorf, bestellt worden. Mit dieser Bestellung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gate GmbH ist am 16.09.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 03.06.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Georg Faude zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung ist Dr. Georg Faude als e…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gate GmbH ist am 16.09.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 03.06.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Georg Faude zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung ist Dr. Georg Faude als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 10.10.2024. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung, den Berichtstermin und den Prüfungstermin findet am 23.10.2024 statt. Eine weitere Gläubigerversammlung ist für den 18.12.2024 anberaumt, in der über Rechtshandlungen des Verwalters, insbesondere Vergleiche und die Finanzierung der Rechtsverfolgung, beschlossen wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 108/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 3726 eingetragenen Gate GmbH, Forumstraße 2 - 20, 41468 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Russin,
ist am 03.06.2024, um 12:41 …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 108/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 3726 eingetragenen Gate GmbH, Forumstraße 2 - 20, 41468 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Russin,
ist am 03.06.2024, um 12:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Georg Faude, Kasernenstraße 49, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
§ Beschluss vorab per Fax an vorläufigen Insolvenzverwalter übersenden ; Doppel der Akte mit Eröffnungsantrag kann beim vorläufigen Verwalter verbleiben
501 IN 108/24
Amtsgericht Düsseldorf, 03.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 108/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 3726 eingetragenen Gate GmbH, Forumstraße 2 - 20, 41468 Neuss, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Peter Russin und Alfons Russin
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heut…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 108/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 3726 eingetragenen Gate GmbH, Forumstraße 2 - 20, 41468 Neuss, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Peter Russin und Alfons Russin
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 16.09.2024, um 07:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 03.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Georg Faude, Kasernenstraße 49, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 23.10.2024, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 14.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
501 IN 108/24
Düsseldorf, 16.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 108/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 3726 eingetragenen Gate GmbH, Forumstraße 2 - 20, 41468 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Johannes Russin,
wird Termin für eine Gläubige…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 108/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 3726 eingetragenen Gate GmbH, Forumstraße 2 - 20, 41468 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Johannes Russin,
wird Termin für eine Gläubigerversammlung
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160ff InsO), hier:
zur Beschlussfassung über
Verfolgung von Ansprüchen und Vergleichsabschlüssen mit insgesamt erheblichem Wert bzw. erheblichem Anteil an der Masse, insbesondere auch mit Organen oder Beratern/Geschäftsführern/Gesellschaftern der Schuldnerin,
zur Frage der Finanzierung der Rechtsverfolgung
sowie
zur Entscheidung über nicht verwertbare Massegegenstände
und ggfls. zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen (§ 177 InsO),
bestimmt auf
Mittwoch, 18.12.2024, 11:40 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216.
Es soll folgende Beschlussfassung erfolgen:
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, zur Beilegung und zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Regulierung von Rechtsverhältnissen sowie im Zusammenhang mit insolvenzspezifischen Ansprüchen Vergleiche nach pflichtgemäßer Ermessensausübung abzuschließen.
Der Insolvenzverwalter wird weiter ermächtigt, auch bei hohen Ansprüchen der Masse eine weitere Verfolgung zurückzustellen und gegebenenfalls weitere Kosten auslösenden Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen zu unterlassen.
Im Zusammenhang mit der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens zur Durchsetzung von Ansprüchen ist der Insolvenzverwalter nach pflichtgemäßer Ermessensausübung auch berechtigt, einen Prozessfinanzierer zur Finanzierung bzw. Übernahme des Kostenrisikos etwaiger gerichtlicher Verfahren zu beauftragen.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
501 IN 108/24
Amtsgericht Düsseldorf, 26.11.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.