Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 714299
EUID
DEB8536.HRB714299
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Aktenzeichen
1 IN 123/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marc-Philippe Hornung
Adresse
Otto-Beck-Straße 11, 68165 Mannheim
Telefon
0621 4257 328
Termine & Fristen
Eröffnung
01.01.2024 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.02.2024
Berichtstermin
18.03.2024 , 15:00 Uhr
Prüfungstermin
18.03.2024 , 15:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.04.2025
Widerspruchsfrist
11.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung und der Handel mit Bäckereimaschinen, Backöfen, sowie Bäckereizubehör, die Projektierung und Errichtung von Hochleistungsbrötchenanlagen, Fladenbrotanlagen, Großöfen sowie Reinigungsanlagen für die Bäckerei, die Planung und Projektierung sowohl von handwerklichen Backstuben als auch von vollautomatischen industriellen Backstraßen, die Durchführung von Bäckerei-Ablaufanalysen und /-optimierungen (Projekt-Management) sowie die Montage und Inbetriebnahme von Bäckereimaschinen und Backöfen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GBT GmbH Bäckerei Technologie ist am 01.01.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marc-Philippe Hornung. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen gemäß § 38 InsO bis zum 23.0wechsel.02.2024 schriftlich anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Prüfungstermin sind für den 18.03.2024 um 15:00 Uhr im Sitzungssaal 1 des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen anberaumt. Der vorläufige Gläubigerausschuss bestand unter anderem aus der Bundesagentur für Arbeit Freiburg, der Sparkasse Schwarzwald-Baar und dem Rechtsanwalt Dr. Carsten Müller-Seils. In einer späteren Bekanntmachung vom 30.07.2025 wurde die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses (Agentur für Arbeit Offenburg) festgesetzt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GBT GmbH Bäckerei Technologie ist am 01.01.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marc-Philippe Hornung bestellt worden. Die Insolvenzforderungen waren bis zum 23.02.2024 anzumelden. Ein Berichtstermin sowie …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GBT GmbH Bäckerei Technologie ist am 01.01.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marc-Philippe Hornung bestellt worden. Die Insolvenzforderungen waren bis zum 23.02.2024 anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Prüfungstermin sind für den 18.03.2024 anberaumt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen bis zum 22.04.2025 im schriftlichen Verfahren erfolgt, wobei der Widerspruch gegen Forderungsanmeldungen bis zum 11.06.2025 möglich war. Zudem ist die Vergütung eines Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 123/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GBT GmbH Bäckerei Technologie, Gottlieb-Daimler-Straße 2, 78048 Villingen-Schwenningen, vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Fuhst
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 714299
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Falkensteg Res…
1 IN 123/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GBT GmbH Bäckerei Technologie, Gottlieb-Daimler-Straße 2, 78048 Villingen-Schwenningen, vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Fuhst
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 714299
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Falkensteg Restructuring GmbH, Peter-Müller-Straße 10, 40468 Düsseldorf
|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.01.2024 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Die voraussichtlichen Kosten des Verfahrens sind durch die vorhandene freie Masse gedeckt.
3. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Marc-Philippe Hornung
Otto-Beck-Straße 11, 68165 Mannheim
Telefon: 0621 4257 328 Frau Braun
Telefax: 0621 4257 321 Frau Braun
Email: birgit.braun@sza.de
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 23.02.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 04.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 18.03.2024, 15:00 Uhr,
Sitzungssaal 1, 1. OG, Niedere Straße 94, 78050 Villingen-Schwenningen
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 18.03.2024, 15:00 Uhr,
Sitzungssaal 1, 1. OG, Niedere Straße 94, 78050 Villingen-Schwenningen
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
9. Es wird angeordnet, dass der mit Beschluss vom 14.11.2023 eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss bis zum Berichtstermin mit den folgenden Mitgliedern bestehen bleibt:
|Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Freiburg,
vertreten durch Herrn Patric Frey
Weingartenstraße 3, 77654 Offenburg
- für die Arbeitnehmer -
|Sparkasse Schwarzwald-Baar,
vertreten durch Herrn Patrick Winands,
Gerberstraße 45, 78050 Villingen-Schwenningen
- für die sonstigen Gläubiger -
|Herrn Rechtsanwalt Dr. Carsten Müller-Seils
Otto-Brenner-Straße 186, 33604 Bielefeld
- für die Lieferantenvertreter -
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.
Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
10. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
11. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Niedere Straße 94
78050 Villingen-Schwenningen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - 01.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 123/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GBT GmbH Bäckerei Technologie, Gottlieb-Daimler-Straße 2, 78048 Villingen-Schwenningen, vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Fuhst
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 714299
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte…
1 IN 123/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GBT GmbH Bäckerei Technologie, Gottlieb-Daimler-Straße 2, 78048 Villingen-Schwenningen, vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Fuhst
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 714299
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Falkensteg Restructuring GmbH, Peter-Müller-Straße 10, 40468 Düsseldorf
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Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Agentur für Arbeit Offenburg wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 27.06.2025.Es handelt sich bei dem vorliegenden Verfahren um ein aufwendiges und über dem Durchschnitt liegendes Verfahren. Bei der Betriebsfortführung waren verschiedene komplexe Entscheidungen mit Blick auf die Gestaltung des Verfahrens zu treffen. Die Tätigkeit der Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses erstreckte sich auf die Überwachung der Fortführung des Geschäftsbetriebes im vorläufigen Insolvenzverfahren sowie auf die Überwachung der Liquiditäts- und Ertragsplanung. Im vorläufigen Gläubigerausschuss wurden Entscheidungen mit Blick auf den eingeleiteten M&A-Prozess getroffen. Zudem wurde die Beauftragung des M&A-Beraters, die Ermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten und eine Stundungsvereinbarung mit einem Gläubiger im Ausschuss behandelt.Die GA Sitzungen fanden zusammen mit der GBT Fördertechnik und GBT Bäckerei Technologie statt. Insgesamt sind 4 Zeitstunden angefallen für das vol. Verfahren. Daher wurde der Zeitanteil mit je zu je 50 Prozent berücksichtigt, mithin 2 Stunden zu 175 EUR. Dies war nicht zu beanstanden.
Dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses war somit eine Vergütung in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Niedere Straße 94
78050 Villingen-Schwenningen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Niedere Straße 94
78050 Villingen-Schwenningen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - 30.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 123/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GBT GmbH Bäckerei Technologie, Gottlieb-Daimler-Straße 2, 78048 Villingen-Schwenningen, vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Fuhst
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 714299
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Falkensteg Res…
1 IN 123/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GBT GmbH Bäckerei Technologie, Gottlieb-Daimler-Straße 2, 78048 Villingen-Schwenningen, vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Fuhst
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 714299
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Falkensteg Restructuring GmbH, Peter-Müller-Straße 10, 40468 Düsseldorf
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1. Die Prüfung der bis 22.04.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.06.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - 22.04.2025
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