Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 603024
EUID
DEB8536.HRB603024
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Freiburg
Aktenzeichen
1 IN 124/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Oberle
Adresse
Otto-Beck-Straße 11, 68165 Mannheim
Telefon
0621 4257 0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.01.2024 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.02.2024
Berichtstermin
18.03.2024 , 16:00 Uhr
Prüfungstermin
18.03.2024 , 16:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.05.2025
Widerspruchsfrist
22.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, Planung, Vertrieb und Service von Maschinen und Anlagen im Bereich der Fördertechnik und innerbetrieblicher Logistik, insbesondere für die Nahrungs- und Genussmittelindustrie.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der G. Abwicklung FT-Systeme Lünen GmbH (weiterer Name: GBT GmbH Fördertechniksysteme) ist am 01.01.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter Thomas Oberle ist bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Forderungen bis zum 23.02.2024 anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Prüfungstermin sind für den 18.03.2024 um 16:00 Uhr in Villingen-Schwenningen anberaumt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren bis zum 28.05.202ng angekündigt, wobei Widerspruchsfristen bis zum 22.07.2025 bestehen. Zudem ist die Vergütung eines Mitglieds des Gläubigerausschusses (Bundesagentur für Arbeit) festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 124/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GBT GmbH Fördertechniksysteme, Gottlieb-Daimler-Straße 2, 78048 Villingen-Schwenningen, vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Fuhst
Zweigniederlassung: Frydagstraße 12, 44536 Lünen
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 603024
- Schuld…
1 IN 124/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GBT GmbH Fördertechniksysteme, Gottlieb-Daimler-Straße 2, 78048 Villingen-Schwenningen, vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Fuhst
Zweigniederlassung: Frydagstraße 12, 44536 Lünen
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 603024
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Falkensteg Restructuring GmbH, Peter-Müller-Straße 10, 40468 Düsseldorf
|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.01.2024 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Die voraussichtlichen Kosten des Verfahrens sind durch die vorhandene freie Masse gedeckt.
3. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Thomas Oberle
Otto-Beck-Straße 11, 68165 Mannheim
Telefon: 0621 4257 0
Telefax: 0621 4257 321
Email: thomas.oberle@sza.de
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 23.02.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 04.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 18.03.2024, 16:00 Uhr,
Sitzungssaal 1, 1. OG, Niedere Straße 94, 78050 Villingen-Schwenningen
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 18.03.2024, 16:00 Uhr,
Sitzungssaal 1, 1. OG, Niedere Straße 94, 78050 Villingen-Schwenningen
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
9. Es wird angeordnet, dass der mit Beschluss vom 14.11.2023 eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss bis zum Berichtstermin mit den folgenden Mitgliedern bestehen bleibt:
|Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Freiburg,
vertr. durch Herrn Patric Frey
Weingartenstraße 3, 77654 Offenburg
- für die Arbeitnehmer -
|Sparkasse Schwarzwald-Baar, vertr. durch Herrn Patrick Winands
Gerberstraße 45, 78050 Villingen-Schwenningen
- für die sonstigen Gläubiger -
|Rechtsanwalt Dr. Carsten Müller-Seils
Otto-Brenner-Straße 186, 33604 Bielefeld
- für die Lieferantenvertreter -
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.
Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
10. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
11. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Niedere Straße 94
78050 Villingen-Schwenningen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - 01.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 124/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
G. Abwicklung FT-Systeme Lünen GmbH, (weiterer Name: GBT GmbH Fördertechniksysteme), Gottlieb-Daimler-Straße 2, 78048 Villingen-Schwenningen, vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Fuhst
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.…
1 IN 124/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
G. Abwicklung FT-Systeme Lünen GmbH, (weiterer Name: GBT GmbH Fördertechniksysteme), Gottlieb-Daimler-Straße 2, 78048 Villingen-Schwenningen, vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Fuhst
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 603024
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Falkensteg Restructuring GmbH, Peter-Müller-Straße 10, 40468 Düsseldorf
|
1. Die Prüfung der bis 28.05.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - 28.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 124/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
G. Abwicklung FT-Systeme Lünen GmbH, (weiterer Name: GBT GmbH Fördertechniksysteme), Gottlieb-Daimler-Straße 2, 78048 Villingen-Schwenningen, vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Fuhst
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.…
1 IN 124/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
G. Abwicklung FT-Systeme Lünen GmbH, (weiterer Name: GBT GmbH Fördertechniksysteme), Gottlieb-Daimler-Straße 2, 78048 Villingen-Schwenningen, vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Fuhst
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 603024
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Falkensteg Restructuring GmbH, Peter-Müller-Straße 10, 40468 Düsseldorf
|
Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 27.06.2025.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR (§ 17 Abs. 2 Satz 2 InsVV). Der Zeitaufwand von 2 Stunden wurde nachgewiesen, der Stundensatz von BETRAG € ist nach Umfang und Schwierigkeit des Verfahrens sowie der Qualifikation des Mitglieds des Gläubigerausschusses gerechtfertigt.
Für 2 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Niedere Straße 94
78050 Villingen-Schwenningen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Niedere Straße 94
78050 Villingen-Schwenningen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - 18.07.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.