Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GD:production GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 15816
EUID
DEG1312.HRB15816
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 80/19
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner
Adresse
Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
13.11.2025
Schlusstermin
03.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der GD:production GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Ein Widerspruch gegen die Prüfung dieser Forderungen muss bis zum 13.11.2025 beim Amtsgericht Potsdam eingehen. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 575.075,91 EUR. Die Insolvenzverwalterin Dr. Susanne Berner hat die Regelvergütung sowie eine Aufwandsentschädigung für Zustellungen erwirkt. Der Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung und des Schlussverzeichnisses ist auf den 03.03.2026 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GD:production GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 15816 P), Adlerstraße 12, 14774 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Güssow, Seestraße 2, 14774 Brandenburg an der Havel
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Grosse & Partner…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GD:production GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 15816 P), Adlerstraße 12, 14774 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Güssow, Seestraße 2, 14774 Brandenburg an der Havel
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Grosse & Partner PartG, Ahornallee 49, 14050 Berlin -
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, AZ: 6 IN 80/19 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 575.075,91 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 51.854,22 EUR zur Verfügung, wovon jedoch noch die Verfahrenskosten gem. § 54 InsO in Abzug zu bringen sind. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam, 20. Januar 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GD:production GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 15816 P), Adlerstraße 12, 14774 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Güssow, Seestraße 2, 14774 Brandenburg an der Havel
wurde die Vergütung…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GD:production GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 15816 P), Adlerstraße 12, 14774 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Güssow, Seestraße 2, 14774 Brandenburg an der Havel
wurde die Vergütung der Verwalterin Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat die Verwalterin einen Anspruch auf Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 54.788,61 EUR, die bereinigte Teilungsmasse 58.785,56 EUR.
Es wurde die Regelvergütung festgesetzt, § 2 InsVV a.F.
An von der Insolvenzverwalterin beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt.
Zusätzlich zur Vergütung wurde für die Übertragung der Zustellung auf die Verwalterin gemäß § 8 InsO eine Aufwandsentschädigung für die Vornahme von 15 Zustellungen gewährt.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6 IN 80/19, Amtsgericht Potsdam, 20. Januar 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GD:production GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 15816 P), Adlerstraße 12, 14774 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Güssow, Seestraße 2, 14774 Brandenburg an der Havel
wurde die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verf…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GD:production GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 15816 P), Adlerstraße 12, 14774 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Güssow, Seestraße 2, 14774 Brandenburg an der Havel
wurde die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet und
der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung der Verwalterin
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
bestimmt auf den 03.03.2026. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 20. Januar 2026, 6 IN 80/19
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GD:production GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 15816 P), Adlerstraße 12, 14774 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Güssow, Seestraße 2, 14774 Brandenburg an der Havel
hat die Verwalterin am 23.09.2025 einen Antrag auf Festsetzung …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GD:production GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 15816 P), Adlerstraße 12, 14774 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Güssow, Seestraße 2, 14774 Brandenburg an der Havel
hat die Verwalterin am 23.09.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 2. Oktober 2025, 6 IN 80/19
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GD:production GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 15816 P), Adlerstraße 12, 14774 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Güssow, Seestraße 2, 14774 Brandenburg an der Havel
wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträgli…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GD:production GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 15816 P), Adlerstraße 12, 14774 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Güssow, Seestraße 2, 14774 Brandenburg an der Havel
wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 13.11.2025 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 2. Oktober 2025, 6 IN 80/19
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