Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gebäudereinigung Beulcke GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Lübeck HRB 1564
EUID
DEX1721R.HRB1564
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
53a IN 94/17
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stefan Denkhaus
Adresse
Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg
Termine & Fristen
Fristende Stellungnahme/Schlussverzeichnis
23.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebäudereinigung Beulcke GmbH ist beim Amtsgericht Lübeck anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stefan Denkhaus hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen gestellt, der durch Beschluss vom 05.01.2026 genehmigt wurde. Dabei wurde eine Regelvergütung festgesetzt, für die ein Übersteigen des Regelsatzes um 55 % gerechtfertigt war. Im weiteren Verfahrensverlauf hat das Gericht am 28.10.2025 die Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt und den Schlusstermin für den 23.12.2025 angeordnet. Bis zu diesem Termin hatten die Beteiligten Gelegenheit, schriftlich Stellung zu nehmen. Eine weitere Bekanntmachung vom 12.11.2025 teilte mit, dass die Schlussverteilung stattfinden soll. Nach dem Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 3.660.472,18 EUR, während zur Verteilung ein Betrag von 1.976.751,46 EUR steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 94/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gebäudereinigung Beulcke GmbH, Rademacherstraße 6, 23556 Lübeck, vertreten durch die Geschäftsführer Hartmuth Herbert Beulcke, geb. Beulcke und Lars Rabenecker
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 1564 HL
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und …
53a IN 94/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gebäudereinigung Beulcke GmbH, Rademacherstraße 6, 23556 Lübeck, vertreten durch die Geschäftsführer Hartmuth Herbert Beulcke, geb. Beulcke und Lars Rabenecker
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 1564 HL
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 26.08.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 2.448.834,49 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 55 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 26.08.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 55 % gerechtfertigt. Der Zuschlag ergibt sich aus den Mehrtätigkeiten des Insolvenzverwalters in den Bereichen Unternehmensfortführung, Sanierungsbemühungen und Forderungseinzug. In die Bemessung der Zuschlagshöhe sind auch Synergieeffekte aus der Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter eingeflossen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 05.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 94/17
Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Gebäudereinigung Beulcke GmbH,
Rademacherstraße 6, 23556 Lübeck,
vertreten durch die Geschäftsführer Hartmuth Herbert Beulcke, geb. Beulcke
und Lars Rabenecker,
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 1564 HL,
- Schuldnerin -
Beschluss
Der Vornahme der…
53a IN 94/17
Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Gebäudereinigung Beulcke GmbH,
Rademacherstraße 6, 23556 Lübeck,
vertreten durch die Geschäftsführer Hartmuth Herbert Beulcke, geb. Beulcke
und Lars Rabenecker,
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 1564 HL,
- Schuldnerin -
Beschluss
Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO wird angeordnet für:
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Anhörung der Insolvenzgläubiger und des Schuldners zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.12.2025 zu den vorgenannten Punkten beim Insolvenzgericht schriftlich Stellung zu nehmen, Einwendungen vorzubringen oder Anträge zu stellen.
Hinweise:
Die Unterlagen zur Rechnungslegung, der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Jerusalemsberg 8, 23568 Lübeck, Zimmer 201 bis 205, eingesehen werden.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 28.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 94/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gebäudereinigung Beulcke GmbH, Rademacherstraße 6, 23556 Lübeck, vertreten durch die Geschäftsführer Hartmuth Herbert Beulcke, geb. Beulcke und Lars Rabenecker
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 1564 HL
- Schuldnerin -
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soll die Schlussve…
53a IN 94/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gebäudereinigung Beulcke GmbH, Rademacherstraße 6, 23556 Lübeck, vertreten durch die Geschäftsführer Hartmuth Herbert Beulcke, geb. Beulcke und Lars Rabenecker
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 1564 HL
- Schuldnerin -
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soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen € 3.660.472,18. Zur Verteilung steht ein Betrag von € 1.976.751,46.
Hiervon abzusetzen sind die Masseverbindlichkeiten nach § 53 InsO.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 12.11.2025
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