Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gebhardt Sanierungsbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 19498
EUID
DEG1312.HRB19498
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 550/19
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann
Adresse
Kantstraße 150, 10623 Berlin
Termine & Fristen
Schlusstermin
21.07.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebhardt Sanierungsbau GmbH ist die Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann als Insolvenzverwalterin bestellt. Am 13.03.2025 hat die Verwalterin einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt, zu dem die Gläubiger eine Frist von drei Wochen ab Veröffentlichung zur Stellungnahme haben. Das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme aus; die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 292.977,85 EUR, wobei eine Masse von 14.997,72 EUR zur Verfügung steht. Für das Verfahren wurde das schriftliche Verfahren angeordnet. Der Schlusstermin findet am 21.07.2025 statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Gebhardt Sanierungsbau GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 19498 P), Meiereistraße 23 b, 14548 Schwielowsee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karsten Kapust wurde die Vergütung der Verwalterin Rechtsanwältin Prof. Dr. Su…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Gebhardt Sanierungsbau GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 19498 P), Meiereistraße 23 b, 14548 Schwielowsee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karsten Kapust wurde die Vergütung der Verwalterin Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann, Kantstraße 150, 10623 Berlin festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat die Verwalterin einen Anspruch auf Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 18.857,21 EUR.
Es wurde die Regelvergütung festgesetzt, § 2 InsVV a.F.
An von der Insolvenzverwalterin beauftragte Dritte wurde aus der Masse keine Vergütung gezahlt.
Zusätzlich zur Vergütung wurde für die Übertragung der Zustellung auf die Verwalterin gemäß § 8 InsO eine Aufwandsentschädigung für die Vornahme von 59 Zustellungen gewährt.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6 IN 550/19, Amtsgericht Potsdam, 2. Juni 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Gebhardt Sanierungsbau GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 19498 P), Meiereistraße 23 b, 14548 Schwielowsee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karsten Kapust, Meisenweg 6 e, 14552 Michendorf
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderu…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Gebhardt Sanierungsbau GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 19498 P), Meiereistraße 23 b, 14548 Schwielowsee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karsten Kapust, Meisenweg 6 e, 14552 Michendorf
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, AZ: 6 IN 550/19 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 292.977,85 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 14.997,72 EUR zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam, 2. Juni 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Gebhardt Sanierungsbau GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 19498 P), Meiereistraße 23 b, 14548 Schwielowsee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karsten Kapust wurde das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Schlusstermin mit folgender Tagesordnung:
ggf. Prüfung nac…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Gebhardt Sanierungsbau GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 19498 P), Meiereistraße 23 b, 14548 Schwielowsee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karsten Kapust wurde das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Schlusstermin mit folgender Tagesordnung:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung der Verwalterin
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
wurde bestimmt auf den 21.07.2025. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 2. Juni 2025, 6 IN 550/19
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Gebhardt Sanierungsbau GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 19498 P), Meiereistraße 23 b, 14548 Schwielowsee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karsten Kapust, Meisenweg 6 e, 14552 Michendorf hat die Verwalterin am 13.03.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelve…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Gebhardt Sanierungsbau GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 19498 P), Meiereistraße 23 b, 14548 Schwielowsee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karsten Kapust, Meisenweg 6 e, 14552 Michendorf hat die Verwalterin am 13.03.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 17. März 2025, 6 IN 550/19
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