Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gemeinsam Ziele Erreichen e.V.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.V.
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz VR 70285
EUID
DEU1206.VR70285
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
206 IN 1406/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Schenk
Adresse
Äußere Plauensche Straße 7, 08056 Zwickau
Telefon
0375 2118570
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.08.2026 , 11:08 Uhr
Eröffnung
01.09.2026 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.10.2026
Berichtstermin
24.11.2026 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Chemnitz hat am 07.08.2026 um 11:08 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Gemeinsam Ziele Erreichen e.V., Zwickau, Andreas Schenk als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Chemnitz eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gemeinsam Ziele Erreichen e.V. wird vom Amtsgericht Chemnitz unter dem Aktenzeichen 206 IN 1406/26 behandelt. Am 07.08.2026 ist Andreas Schenk zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Verfahren befindet sich in der Phase der vorläufigen Maßnahmen. Am 21.08.202…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gemeinsam Ziele Erreichen e.V. wird vom Amtsgericht Chemnitz unter dem Aktenzeichen 206 IN 1406/26 behandelt. Am 07.08.2026 ist Andreas Schenk zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Verfahren befindet sich in der Phase der vorläufigen Maßnahmen. Am 21.08.2026 hat das Gericht dem vorläufigen Insolvenzverwalter gemäß §§ 21 Abs. 1 S. 1, 22 Abs. 2 InsO die Ermächtigung zur Betriebsfortführung erteilt. Diese umfasst die Begründung von Masseverbindlichkeiten gegenüber der HypoVereinsbank in Höhe von insgesamt 14.500 Euro für Vorfinanzierungskosten des Insolvenzgeldes und eine Sicherheitsleistung.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gemeinsam Ziele Erreichen e.V. wurde am 01.09.2026 um 10:00 Uhr durch das Amtsgericht Chemnitz eröffnet. Zuvor war Andreas Schenk bereits am 07.08.2026 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und zur Sicherung des Schuldnervermögens ermächtigt worden, Masseverbind…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gemeinsam Ziele Erreichen e.V. wurde am 01.09.2026 um 10:00 Uhr durch das Amtsgericht Chemnitz eröffnet. Zuvor war Andreas Schenk bereits am 07.08.2026 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und zur Sicherung des Schuldnervermögens ermächtigt worden, Masseverbindlichkeiten gegenüber der HypoVereinsbank zu begründen. Zum endgültigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Schenk bestellt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 13.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist für den 24.11.2026 um 11:00 Uhr im Amtsgericht Chemnitz angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 206 IN 1406/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Gemeinsam Ziele Erreichen e.V., Stiftstraße 11, 08056 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , VR 70285
vertreten durch den Vorstand Sebastian Wowra
vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Sven Gutkne…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 206 IN 1406/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Gemeinsam Ziele Erreichen e.V., Stiftstraße 11, 08056 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , VR 70285
vertreten durch den Vorstand Sebastian Wowra
vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Sven Gutknecht
- wurde am 07.08.2026 um 11:08 Uhr Andreas Schenk, Äußere Plauensche Straße 7, 08056 Zwickau, Telefax 0375 21185728, Email geschäftlich zwickau@slk-rechtsanwaelte.de, Telefon geschäftlich 0375 2118570 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 206 IN 1406/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Gemeinsam Ziele Erreichen e.V., Stiftstraße 11, 08056 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , VR 70285
vertreten durch den Vorstand Sebastian Wowra
vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Sven Gutkne…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 206 IN 1406/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Gemeinsam Ziele Erreichen e.V., Stiftstraße 11, 08056 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , VR 70285
vertreten durch den Vorstand Sebastian Wowra
vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Sven Gutknecht
ergeht am 21.08.2026 nachfolgende Entscheidung:
1.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen gemäß §§ 21 Abs. 1 S. 1, 22 Abs. 2 InsO ermächtigt, zum Zwecke der Betriebsfortführung gegenüber der HypoVereinsbank Member of UniCredit, UniCredit Bank AG, Bahnhofstraße 4, 95444 Bayreuth, die folgenden Masseverbindlichkeiten zu begründen:
6000 Euro für die Kosten und Zinsen der Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für 28 Arbeitnehmer für die Monate Juni und Juli 2026 (01.06.2026 bis 31.07.2026).
8500 Euro für eine Sicherheitsleistung an die HypoVereinsbank Member of UniCredit, UniCredit Bank AG, Bahnhofstraße 4, 95444 Bayreuth, für mögliche Haftungs- und Schadensersatzforderungen der Bank gegenüber der Schuldnerin, die sich daraus ergeben können, dass einzelne Arbeitnehmer für die Monate Juni und Juli 2026 keine Insolvenzgeldanträge stellen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 206 IN 1406/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gemeinsam Ziele Erreichen e.V., Stiftstraße 11, 08056 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , VR 70285
vertreten durch den Vorstand Sebastian Wowra
vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Sven Gutknecht
ergeht…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 206 IN 1406/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gemeinsam Ziele Erreichen e.V., Stiftstraße 11, 08056 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , VR 70285
vertreten durch den Vorstand Sebastian Wowra
vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Sven Gutknecht
ergeht am 01.09.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen des Schuldners (Geschäftszweig: soziale Aufgaben wie sozialpädagogische und wirtschaftliche Betreuung Jugendlicher, Jugendsozialarbeit, Betreuung pflegebedürftiger Menschen, Bildung und Beschäftigungsziele für Jugendliche, Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, generationenübergreifenden Dienste, Alten- und Betreuungshilfe sowie Kindertageseinrichtungen. Zusätzlich dazu die Förderung des Natur-, Umwelt- und Tierschutzes) wird am 01.09.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Andreas Schenk
Äußere Plauensche Straße 7
08056 Zwickau
Telefon geschäftlich: 0375 2118570
Telefax: 0375 21185728
Email geschäftlich: zwickau@slk-rechtsanwaelte.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an den Schuldner.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 13.10.2026 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, dürfen nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für den Schuldner zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung des Schuldners oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 24.11.2026
11:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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