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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Handel mit und Vermietung von Elektrofahrrädern sowie Durchführung einfacher Service- und Wartungsarbeiten an den Elektrofahrrädern in geringfügigem Umfang sowie sämtliche damit in Zusammenhang stehende Geschäfte im In- und Ausland
Das Amtsgericht Chemnitz hat am 06.08.2026 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der e-bike Welt Chemnitz GmbH, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Matthias Kleinke, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Dr. Harald Heinze ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Es gilt ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO, sodass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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