Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GeoNet Systems GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Marburg HRB 2174
EUID
DEM1809.HRB2174
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Marburg
Aktenzeichen
23 IN 41/01, 24 IN 17/01 (28)
Phase
Nachtragsverteilung
Termine & Fristen
Anordnung Nachtragsverteilung
09.04.2026
Festsetzung Vergütung/ Auslagen Antrag
11.06.2026
Bekanntmachung Festsetzung
24.07.2026
Anzeige Verteilung
06.08.2026
Festsetzung Vorschuss Gläubigerausschuss
14.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen, insbesondere das Betreiben privater Netzwerke zum Zwecke der Erbringung von Transfer-Verbindungen im Telefon-, Daten- und Faxbereich.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GeoNet Systems GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Boris A. Schmidt-Burbach hat am 09.04.2026 die Nachtragsverteilung angeordnet und seine Vergütung sowie Auslagen dafür festsetzen lassen. Die Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Am 11.06.2026 beantragte der Verwalter die Festsetzung seiner Vergütung für die Nachtragsverteilung, was durch Beschluss des Gerichts genehmigt wurde. Der verfügbare Massebestand beträgt 31.722,01 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 1.674.330,01 EUR zu berücksichtigen sind. Das Verteilungsverzeichnis wurde zur Einsichtnahme niedergelegt. Rechtsmittel gegen die Festsetzungsentscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Nachtragsverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GeoNet Systems GmbH und der TelDaFax AG (AG Marburg, HRB 2174) ist eröffnet. Im Verfahren gegen die GeoNet Systems GmbH hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Boris A. Schmidt-Burbach am 09.04.2026 eine Nachtragsverteilung angeordnet und seine Vergütung sowie Auslagen d…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GeoNet Systems GmbH und der TelDaFax AG (AG Marburg, HRB 2174) ist eröffnet. Im Verfahren gegen die GeoNet Systems GmbH hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Boris A. Schmidt-Burbach am 09.04.2026 eine Nachtragsverteilung angeordnet und seine Vergütung sowie Auslagen dafür festsetzen lassen. Am 11.06.2026 beantragte der Verwalter die Festsetzung dieser Beträge, welche als angemessen erachtet wurden. Der verfügbare Massebestand betrug zum 06.08.2026 31.722,01 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 1.674.330,01 EUR zu berücksichtigen sind. Das Verteilungsverzeichnis wurde zur Einsichtnahme niedergelegt. Im Verfahren gegen die TelDaFax AG wurde ein Vorschuss auf die Vergütung und Auslagen der Gläubigerausschussmitglieder festgesetzt. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner erhielt die Erlaubnis, eine Prämienrechnung der Allianz Versicherungs-AG als Vorabentnahme auf die Auslagen zu begleichen. Die Gläubigerausschussmitglieder sind in der ersten Gläubigerversammlung bestätigt oder nachgerückt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 41/01: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GeoNet Systems GmbH, Rudolf-Breitscheid-Str. 1-11, 35037 Marburg (AG Marburg , HRB 2174), vertr. d.: Dr. Hubertus Haan, Alois-Beerhalter-Str. 19, 73450 Neresheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Boris A.…
23 IN 41/01: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GeoNet Systems GmbH, Rudolf-Breitscheid-Str. 1-11, 35037 Marburg (AG Marburg , HRB 2174), vertr. d.: Dr. Hubertus Haan, Alois-Beerhalter-Str. 19, 73450 Neresheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Boris A. Schmidt-Burbach für die durch Beschluss vom 09.04.2026 angeordnete Nachtragsverteilung festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Marburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (§ 6 InsVV)
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 11.06.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die Nachtragsverteilung.
Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 InsVV ist die Vergütung unter Berücksichtigung des Werts der nachträglich verteilten Insolvenzmasse nach billigem Ermessen festzusetzen.
Die beantragte Vergütung ist angemessen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg oder dem Landgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 24.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 41/01: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GeoNet Systems GmbH, Rudolf-Breitscheid-Str. 1-11, 35037 Marburg (AG Marburg, HRB 2174), vertr. d.: Dr. Hubertus Haan, Alois-Beerhalter-Str. 19, 73450 Neresheim, (Geschäftsführer), soll die Nachtragsverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der …
23 IN 41/01: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GeoNet Systems GmbH, Rudolf-Breitscheid-Str. 1-11, 35037 Marburg (AG Marburg, HRB 2174), vertr. d.: Dr. Hubertus Haan, Alois-Beerhalter-Str. 19, 73450 Neresheim, (Geschäftsführer), soll die Nachtragsverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Marburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Boris A. Schmidt-Burbach, Liebigstraße 9, 35037 Marburg, Tel.: 06421 3014454, Fax: 06421 3014455, E-Mail: info@sbk-insolvenz.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO analog angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 31.722,01 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.674.330,01 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Marburg, 06.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
24 IN 17/01 (28): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TelDaFax AG, Rudolf-Breitscheid-Straße 1-11, 35037 Marburg (AG Marburg , HRB 2174), ist ein Vorschuss auf die Vergütung und die Auslagen der Gläubigerausschussmitglieder festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten B…
24 IN 17/01 (28): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TelDaFax AG, Rudolf-Breitscheid-Straße 1-11, 35037 Marburg (AG Marburg , HRB 2174), ist ein Vorschuss auf die Vergütung und die Auslagen der Gläubigerausschussmitglieder festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Marburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
Es wird auf die Vergütung der Gläubigerausschussmitglieder
a) Martin Schlieker,
b) GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher
Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG,
c) Siemens Finance & Leasing GmbH,
d) Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Marburg, Nordanlage 60, 35390
Gießen,
e) Nokia Solutions und Networks GmbH & Co. KG, vormals Alcatel-Lucent
Deutschland AG,
ein weiterer Vorschuss auf die Auslagen in Höhe von EUR festgesetzt.
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-370022-0, Fax: 069-370022-111, wird gestattet, die Prämienrechnung der Allianz Versicherungs-AG vom Mai 2026 (RWBO-251408111 (AS-5050769130) -bisher: GHV90/0459/9006851) in Höhe von EUR als Vorabentnahme auf die Auslagen der Mitglieder des Gläubigerausschusses aus der Insolvenzmasse zu begleichen.
G r ü n d e:
In dem vorliegenden Verfahren wurden die oben genannten Gläubigerausschussmitglieder in der ersten Gläubigerversammlung bestätigt beziehungsweise sind als ursprüngliches Ersatzmitglied in den Gläubigerausschuss nachgerückt.
Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben gemäß § 73 Abs. 1 InsO einen Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit und Ersatz der ihnen entstandenen Auslagen.
Ausweislich der Kommentierung können auch Mitglieder des Gläubigerausschusses einen Vorschuss auf die Vergütung und die Auslagen erhalten, wenn das Insolvenzgericht zustimmt (§ 17 InsVV i.V.m. § 9 InsVV - Haarmeyer/Wutzke/Förster, Kommentar zur InsVV, RdNr. 10 zu § 17 InsVV).
Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 28.06.2023 beantragt, den Vorschuss wie oben genannt für die Mitglieder des Gläubigerausschusses aus der Insolvenzmasse zu begleichen.
Die Mitglieder des Gläubigerausschusses wurden zu dem Antrag vorher nicht gehört, da zu den vorangegangenen inhaltsgleichen Anträgen Stellungnahmen nicht abgegeben wurden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine abschließende Entscheidung der endgültigen Vergütungsfestsetzung vorbehalten bleibt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg oder dem Landgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 14.08.2026
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