Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gerüstbau und Verleih, Baugeschäft Felix Hopfenzitz GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Adresse
Raiffeisenstraße 50, 86420 Diedorf
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Augsburg HRA 11278
EUID
DED2102V.HRA11278
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
8 IN 500/23
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Dean Didovic
Adresse
Steingasse 13, 86150 Augsburg
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
24.10.2024
Widerspruchsfrist
25.12.2024
Forderungsanmeldefrist
21.04.2026
Widerspruchsfrist
22.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gerüstbau und Verleih, Baugeschäft Felix Hopfenzitz GmbH & Co. KG ist ein Vergleich zwischen der Stadtsparkasse Augsburg und dem Insolvenzverwalter Dr. Dean Didovic zur Abgeltung von Anfechtungsansprüchen Gegenstand der Beschlussfassung. Die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens sind bis zum 09.02.2026 vorzulegen. Des Weiteren ist die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 60 - 65) im schriftlichen Verfahren vorgesehen, wobei die Frist für Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen bis zum 22.06.2026 läuft. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gerüstbau und Verleih, Baugeschäft Felix Hopfenzitz GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Augsburg. Im Verfahren ist Rechtsanwalt Dr. Dean Didovic als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Es wurden mehrere Forderungsanmeldungen geprüft: Zuer…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gerüstbau und Verleih, Baugeschäft Felix Hopfenzitz GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Augsburg. Im Verfahren ist Rechtsanwalt Dr. Dean Didovic als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Es wurden mehrere Forderungsanmeldungen geprüft: Zuerst die bis zum 24.10.2024 nachträglich angemeldeten Forderungen (Tabellenblattnummer 54-59), wobei die Widerspruchsfrist bis zum 25.12.2024 lief. Anschließend wurden die bis zum 21.04.2026 nachträglich angemeldeten Forderungen (Tabellenblattnummer 60-65) geprüft, mit einer Widerspruchsfrist bis zum 22.06.2026. Zudem wurde ein Vergleich zwischen der Stadtsparkasse Augsburg und dem Insolvenzverwalter zur Abgeltung von Anfechtungsansprüchen in Höhe von 26.000,00 EUR beschlossen. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde festgesetzt. Das Verfahren befindet sich aktuell im Stadium der Forderungsprüfung und Vergleichsbeschlüsse.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 500/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gerüstbau und Verleih, Baugeschäft Felix Hopfenzitz GmbH & Co. KG, Raiffeisenstraße 50, 86420 Diedorf, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Hopfenzitz GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Cherzat Mohamad
Registergericht: Amtsger…
8 IN 500/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gerüstbau und Verleih, Baugeschäft Felix Hopfenzitz GmbH & Co. KG, Raiffeisenstraße 50, 86420 Diedorf, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Hopfenzitz GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Cherzat Mohamad
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRA 11278
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zum Vergleich zwischen der Stadtsparkasse Augsburg und dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Dean Didovic, Steingasse 13, 86150 Augsburg. Gegenstand des Vergleichs ist die Zahlung eines Betrags in Höhe von 26.000,00 EUR durch die Stadtsparkasse Augsburg an die Insolvenzmasse zur Abgeltung sämtlicher möglicher Anfechtungsansprüche im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gerüstbau und Verleih, Baugeschäft Felix Hopfenzitz GmbH & Co. KG. Von den Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Vergleichs trägt jede Partei die ihr entstandenen Kosten der Rechtsverfolgung selbst.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 09.02.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 26.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 500/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gerüstbau und Verleih, Baugeschäft Felix Hopfenzitz GmbH & Co. KG, Raiffeisenstraße 50, 86420 Diedorf, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Hopfenzitz GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Cherzat Mohamad
Registergericht: Amtsger…
8 IN 500/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gerüstbau und Verleih, Baugeschäft Felix Hopfenzitz GmbH & Co. KG, Raiffeisenstraße 50, 86420 Diedorf, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Hopfenzitz GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Cherzat Mohamad
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRA 11278
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 21.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 60 - 65 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 500/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gerüstbau und Verleih, Baugeschäft Felix Hopfenzitz GmbH & Co. KG, Raiffeisenstraße 50, 86420 Diedorf, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Hopfenzitz GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Cherzat Mohamad
Registergericht: Amtsger…
8 IN 500/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gerüstbau und Verleih, Baugeschäft Felix Hopfenzitz GmbH & Co. KG, Raiffeisenstraße 50, 86420 Diedorf, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Hopfenzitz GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Cherzat Mohamad
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRA 11278
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Dean Didovic, Steingasse 13, 86150 Augsburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 23.12.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 474.007,53 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um BETRAG EUR.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 23.12.2024 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um BETRAG EUR gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 26.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 500/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gerüstbau und Verleih, Baugeschäft Felix Hopfenzitz GmbH & Co. KG, Raiffeisenstraße 50, 86420 Diedorf, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Hopfenzitz GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Cherzat Mohamad
Registergericht: Amtsger…
8 IN 500/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gerüstbau und Verleih, Baugeschäft Felix Hopfenzitz GmbH & Co. KG, Raiffeisenstraße 50, 86420 Diedorf, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Hopfenzitz GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Cherzat Mohamad
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRA 11278
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 24.10.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 54 - 59 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.12.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 25.10.2024
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