Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 94491
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Insolvenzprofil
gfz personal GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Förderturm 3, 44575 Castrop-Rauxel
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 94491
EUID
DER3306.HRB94491
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
254 IN 5/19
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Jürgen Adler
Rolle
Geschäftsführer (gesetzliche Vertretung)
Adresse
Dammstraße 13, 44575 Castrop-Rauxel
Termine & Fristen
Prüfungstermin
13.03.2024
Fristende Stellungnahme
29.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
die Überlassung von Personal auf Zeit an Dritte gegen Entgelt im gesetzlich zulässigen Rahmen. Die Durchführung aller in diesem Zusammenhang anfallenden Dienstleistungen und ferner die Arbeitnehmervermittlung und Personalberatung. Outsourcing im gewerblichen, kaufmännischen und EDV-Bereich. Beteiligung und Übernahme von anderen in- und ausländischen Unternehmen gleich welcher Art, einschließlich der Übernahme von Geschäftsführung, Vertretung und Verwaltung von Unternehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der gfz personal GmbH ist beim Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 254 IN 5/19 anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 13.03.2024 festgelegt wurde. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Vergütung sowie die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Masseunzulänglichkeit ist angezeigt worden. Das Verfahren ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO eingestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 5/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter 94491 eingetragenen
gfz personal GmbH, Am Förderturm 3, 44575 Castrop-Rauxel,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Adler,
Dammstraße 13, 44575 Castrop-Rauxel
Die…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 5/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter 94491 eingetragenen
gfz personal GmbH, Am Förderturm 3, 44575 Castrop-Rauxel,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Adler,
Dammstraße 13, 44575 Castrop-Rauxel
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (hier: Rang 0 Nr. 69 - 71) werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.03.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.315 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
254 IN 5/19
Amtsgericht Dortmund, 30.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 5/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter 94491 eingetragenen
gfz personal GmbH, Am Förderturm 3, 44575 Castrop-Rauxel,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Adler,
Dammstraße 13, 44575 Castrop-Rauxel
hat…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 5/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter 94491 eingetragenen
gfz personal GmbH, Am Förderturm 3, 44575 Castrop-Rauxel,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Adler,
Dammstraße 13, 44575 Castrop-Rauxel
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 749.332,07 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.315 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
254 IN 5/19
Amtsgericht Dortmund, 26.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 5/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter 94491 eingetragenen gfz personal GmbH, Am Förderturm 3, 44575 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Adler, Dammstr. 13, 44575 Castrop-Rauxel
wird …
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 5/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter 94491 eingetragenen gfz personal GmbH, Am Förderturm 3, 44575 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Adler, Dammstr. 13, 44575 Castrop-Rauxel
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
29.10.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der Prüfung evtl. nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.315 aus.
Dort sind dann auch die Tabelle mit den evtl. noch zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
254 IN 5/19
Amtsgericht Dortmund, 25.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 5/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter 94491 eingetragenen
gfz personal GmbH, Am Förderturm 3, 44575 Castrop-Rauxel,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Adler,
Dammstraße 13, 44575 Castrop-Rauxel
sin…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 5/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter 94491 eingetragenen
gfz personal GmbH, Am Förderturm 3, 44575 Castrop-Rauxel,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Adler,
Dammstraße 13, 44575 Castrop-Rauxel
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 221.377,02 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf den 1,5-fachen Regelsatzes festgesetzt. Im vorliegenden Verfahren ist die seitens des Insolvenzverwalters geltend gemachte Erhöhung des Regelsatzes als erstattungsfähig anzusehen, da der Umfang der Tätigkeit für die Erstellung der Insolvenzgeldbescheinigungen, als auch die Errechnung/Auszahlung der Differenzlohnansprüche nebst der Erledigung der Arbeitnehmerangelegenheiten weit über das normale Maß eines Insolvenzverfahrens hinaus geht.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 22.05.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.315 eingesehen werden.
254 IN 5/19
Amtsgericht Dortmund, 25.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 5/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter 94491 eingetragenen gfz personal GmbH, Am Förderturm 3, 44575 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Adler, Erfurter Str. 101, 44577 Castrop-Ra…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 5/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter 94491 eingetragenen gfz personal GmbH, Am Förderturm 3, 44575 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Adler, Erfurter Str. 101, 44577 Castrop-Rauxel
wird nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
254 IN 5/19
Amtsgericht Dortmund, 26.06.2026
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